Regione: Germania

Mietrecht - Installation von Satellitenschüsseln

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
258 Supporto 258 in Germania

La petizione è stata respinta

258 Supporto 258 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich jeder Bürger eine Satellitenschüssel installieren darf, wenn er die Kosten für Montage und Rückbau trägt.

Motivazioni:

In vielen Mietshäusern ist es verboten, sich eine Satelliten-Schüssel zu montieren, da diese angeblich die Fassade verunstaltet. Sinnvoller wäre es, das Recht des Bürgers/Mieters zu stärken, indem diesem die freie Informationsbeschaffung ermöglicht wird. Die Kabelnetzbetreiber nutzen das vorhandene Gesetz zu Ihrem Vorteil indem Sie mit den Vermietern zusammenarbeiten - hier ist bereits ein Verstoß gegen geltendes Gesetz zu erkennen.Auch wird das Recht auf freie Meinungsbildung mit fremdsprachigen Programmen unterbunden. Unabhängig davon kann das schauen von fremdsprachigen Programmen zum Sprachen lernen oder auffrischen genutzt werden. Ausländischen Mitbürgern ist es momentan gestattet, sich eine Satellitenschüssel zu montieren wenn Sie nicht mindestens 1 unabhängiges (nichtstaatliches) Fernsehprogramm in Ihrer Heimatsprache empfangen können - deutschen Bürgern ist es hingegen nicht gestattet sich mit ausländischen Programmen zu informieren. Dies geht insbesondere zu Lasten einkommenschwächerer Mitbürger. Auch z.B. Journalisten ist es gestattet, sich über die Vorgaben der Vermieter hinwegzusetzen, wenn eine berufliche Notwendigkeit der Satellitenschüssel nachgewiesen werden kann. Dies ergibt berufsgruppenspezifische Vorteile in einer Alltagssituation, was ebenfalls nicht akzeptabel ist in einer Demokratie.Hingegen ist - ebenfalls im Gesetz zu berücksichtigen - sowohl die Montage als auch der ordnungsgemäße Rückbau durch den Mieter zu bezahlen. Auf eine Montage durch den Fachmann kann verzichtet werden, allerdings haftet für Schäden welche durch eine fehlerhafte Montage entstehen dann auch der Mieter!Zusammengefasst:1.In der momentan vorherrschenden Rechtslage eine Beschneidung des Grundrechtes auf freie Informationsbeschaffung zu erkennen..2. Desweiteren eine Diskriminierung deutscher Staatsbürger gegenüber ausländischer Mitbürger oder bestimmter Berufszweige. Hierdurch wird das Recht auf Gleichbehandlung mißachtet.3. Das Recht auf Bildung wird eingeschränkt.4. Insgesamt ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz in einer nicht mehr zeitgemäßen Form zu erkennen5. Absprachen zwischen Kabelnetzbetreiber und Vermieter werden durch dieses Gesetz unterbunden..Daher kann ein Gesetz nur lauten, daß zukünftig JEDEM Bürger zugestanden wird, sich eine Satellitenschüssel installieren zu dürfen. Allerdings müssen hierfür auch die Kosten für Montage und Rückbau vom Mieter getragen werden.

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Novità

  • Pet 4-17-07-4011-038195Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder Bürger eine
    Satellitenschüssel installieren darf, wenn er die Kosten für Montage und Rückbau
    trägt.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Anbringung einer
    Satellitenschüssel in vielen Mietshäusern unter Verweis auf eine angebliche
    Verunstaltung der Fassade verboten sei.
    Der Petent rügt in diesem Zusammenhang eine Diskriminierung gegenüber
    ausländischen Mitbürgern, da es diesen gestattet sei, eine Satellitenschüssel zu
    installieren, sofern sie nicht... avanti

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