Mietrecht - Keine Überschreitung der Vergleichsmiete bei Staffelmietverträgen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
140 Unterstützende 140 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

140 Unterstützende 140 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vereinbarung einer Erhöhung der Miete durch Staffelung (Staffelmietvertrag) bei Wohnraum generell nur dann zulässig ist, wenn dadurch die jeweilige Vergleichsmiete nicht überschritten wird.

Begründung

Wenn Staffelmieten in ihrer Höhe nicht begrenzt werden, ist Mietwucher früher oder später zwangsläufig die Folge. 1.Überhöhte Mieten zerstören die Sozialstruktur eines Wohngebietes, weil alteingesessene Mieter oder Mieter mit durchschnittlichem Einkommen wegziehen müssen. 2. Unbefristete Staffelmietverträge führen zusätzlich dazu, dass jeder derartige Mietvertrag von Vornherein eine zeitliche Begrenzung enthält, auch wenn er "unbefristet" ist, nämlich den Zeitpunkt, wenn die erreichte Miethöhe die Höhe von Mietwucher erreicht (definiert als mehr als 20% über der örtlichen Vergleichsmiete). Das führt zwangsläufig zu einer starken Fluktuation der Bewohner. Dadurch wird der Aufbau eines "Kiezes" (also eine Wohngegend mit "identitätsstiftendem Zugehörigkeitsgefühl") gestört oder verhindert. Die Wohnqualität geht verloren.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-4011-052972

    Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Die Petentin fordert, dass die Vereinbarung einer Erhöhung der Miete durch
    Staffelung (Staffelmietvertrag) bei Wohnraum generell nur dann zulässig ist, wenn
    dadurch die jeweilige Vergleichsmiete nicht überschritten wird.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, ohne eine solche
    Begrenzung sei Mietwucher früher oder später zwangsläufig die Folge. Die
    Sozialstruktur von Wohngebieten werde durch den zwangsweisen Wegzug
    alteingesessener Mieterinnen... weiter

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