Region: Niemcy

Mietrecht - Mieterfreundliche Anpassung des Mietrechtsänderungsgesetzes

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
285 285 w Niemcy

Petycja została zakończona

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Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

DBTMieterfreundliche Anpassung des Mietrechtsänderungsgesetzes -Zwingende Meldepflicht bei der Meldebehörde; Mieterdatei beim Vermieter und permanenter Datenabgleich-Personenbezogene Nebenkostenabrechnung nach amtlicher Meldeliste, nicht nach m²-Abschaffung der 10%-Ermessensklausel .Konkrete Wohnungsgröße im Mietvertrag. Vermieter verantwortlich..-Manipulation des Mietspiegels verhindern-Kostenbelastung der Modernisierung muß bei 11% Belastung nach 9 Jahren enden-Mod.kosten = Aufwand

Uzasadnienie

Beseitigung unlogischer und unsozialer gesetzlichen Bestimmungen bei Mieten und NebenkostenDie Bürger werden durch ständige Verteuerungen von Mieten und Nebenkosten (Nk) sehr stark belastet. Starke soziale Verwerfungen führen unweigerlich zu Gegenreaktionen. 1.Absolute Gültigkeit der amtlichen Meldeliste wiederherstellenEinheitliches Meldegesetz! Die amtliche Meldeliste muß gerichtlich anerkannt werden. Jede Mieterdatei muß regelmäßig mit der amtlichen Meldeliste abgestimmt werden..Sie ist unbedingt nötig für die Ordnung und Sicherheit des Staates .2.Verbot der Abrechnung der Nebenkosten auf Basis der m²Nach §556 BGB dürfen die Nebenkosten nach der Wohnungsgröße verrechnet werden. Nk werden von Menschen erzeugt, nicht von toten m². Mit einer amtlichen Meldeliste kein Problem.Die ungerechte Aufteilung der Nebenkosten gehen bis über 500%.Diese Art der Aufteilung der Nk verstößt gegen das normale Denken, die Gerechtigkeit, die Billigkeit, ist sittenwidriges Verhalten ,eine Störung der Geschäftsgrundlage, verstößt gegen §242 BGB, ist aber trotzdem aus Sicht der Vermieter und der Justiz rechtens.Diese extrem mieterfeindliche Nebenkosten-Aufteilung muß verboten werden. Sie dient nur der Bequemlichkeit und dem Gewinn der Vermieter und schafft Ungerechtigkeit bei den Mietern.Dazu muß §556a BGB korrigiert werden.3.Verbot der Erheblichkeitsgrenze von 10%-Differenz bei der Bemessung der WohnungsgrößeManche Vermieter schreiben in den Mietvertrag eine um bis 10% höhere Wohnungsgröße. Mit der Unterschrift bezahlt der Mieter lebenslang 10% mehr (Miete+Nk+Mieterhöhungen). Nach einer Untersuchung sind ca. 80% der Mietverträge so ausgestaltet. Die Justiz findet das rechtens. Es ist nicht fassbar, dass selbst der BGH diesen offensichtlichen Betrug verteidigt!4.Verhinderung der Gewinnmaximierung durch den Mietspiegel Durch den Mietspiegel wird den Vermietern gesetzlich zugesichert, in relativ kurzen Abständen die Grundmieten „anzupassen“.Nach der Wiedervereinigung wurden viele Wohnhäuser in den neuen Bundesländern mit staatlicher Unterstützung derartig zurückgebaut, dass so künstlich Wohnungsknappheit bei bezahlbarem Wohnraum entstand. Fast gleichzeitig wurden laufend Mieterhöhungen durchgeführt und mit den staatlichen Zuschüssen für den Rückbau und dem Gewinn der Mieterhöhung neue moderne exklusive Stadtvillen erbaut. Durch die künstliche Verknappung des Wohnraums wird der Mietspiegel erhöht und damit auch der Gewinn der Vermieter. Der Begriff „Altersarmut“ hat auch hier eine Wurzel.5.ModernisierungszuschlägeModernisierungen können nötig und sinnvoll sein. Der Modernisierungszuschlag beträgt 11% pro Jahr. Nach 9 Jahren haben die Mieter ihren Anteil an der Modernisierung bezahlt, müssen aber trotzdem die Modernisierung weiterbezahlen.Wenn man mit einer 11%igen Rückzahlungsvereinbarung ein Haus/ Auto/ Schiff kauft ist es nach 9 Jahren Eigentum, warum müssen also die Mieter bis an ihr Lebensende diese 11% weiterbezahlen?

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Aktualności

  • Pet 4-17-07-4011-040758

    Mietrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    soweit es um die Berechnung der Wohnungsgröße sowie Modernisierungskosten
    geht;
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass der Deutsche Bundestag mieterfreundliche Anpassungen
    des Mietrechtsänderungsgesetzes vornimmt.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Bürger
    durch ständige Erhöhungen... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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