Mietrecht - Übernahme der Maklercourtagen durch den Vermieter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
471 Unterstützende 471 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

471 Unterstützende 471 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Maklercourtagen für die Vermietung von Wohnraum grundsätzlich vom Auftraggeber, überwiegend also der Vermieter getragen werden müssen.

Begründung

  1. Der Vermieter gibt den Auftrag an einen Makler, also ist er auch zur Zahlung der Courtage verpflichtet, nicht der Mieter.2. Ein sehr, sehr großer Teil von Wohnungssuchenden kann eine Wohnung, oder Haus gar nicht mieten, da die (ungerechtfertigten, viel zu hohen) Maklergebühren - und die zusätzliche Kaution des Vermieters das fast unmöglich machen.3. Es muss doch möglich sein das auch ein normaler Arbeitnehmer eine Wohnung/Haus mieten kann, ohne eine Maklercourtage zu bezahlen, dem er ja gar keinen Auftrag gegeben hat.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-4011-052968

    Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Maklercourtagen für die Vermietung von
    Wohnraum grundsätzlich vom Auftraggeber, überwiegend also vom Vermieter
    getragen werden müssen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es der Vermieter sei, der den
    Makler beauftrage. Daher solle auch der Vermieter zur Zahlung der Courtage
    verpflichtet sein und nicht der Mieter. Ein sehr großer Teil der Wohnungssuchenden
    könne keine Wohnung oder kein Haus mieten, weil die ungerechtfertigten und... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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