Piirkond : Saksamaa

Mietrecht - Umfangreiche Reformierung des Wohn- und Immobilienmarktes

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2019
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Wohnungs- und Immobilienmarkt umfangreich reformiert wird. Mieten müssen über feste Vorgaben, anhand fester Indikatoren - bundesweit gleich- berechnet werden. Hierbei sollten die Mieten soweit sinken, dass Bürger je nach Ausstattung der Wohnung, zwischen 15% und 25% ihres Nettoeinkommens für Warmmieten aufwenden. Parallel muss aber dem Vermieter wieder ermöglicht werden, Investitionen gemeinsam mit seinen Mietern aufbringen zu können.

Selgitus

Wohnraum ist ein Grundbedürfnis, was insbesondere in Ballungsräumen nicht mehr gesichert ist. In anderen Bereichen bei denen es um Grundbedürfnisse geht, wie z. B. Gesundheit (Kosten Arztbesuche), Rechtsstaat (Kosten Rechtsanwälte), öffentlicher Verkehr (Fahrkarten ÖPNV), Kommunikation (Roaming etc.) u.v.m. werden die Kosten bereits staatlich (mit-)gesteuert. Wieso nicht auch bei Mieten, dem wohl größtem Grundbedürfnis nach Atmen und Essen? Diese Reform würde die Kaufkraft der Haushalte extrem steigern. Der dazugehörende Immobilienmarkt für Grundbesitz würde entlastet werden, weil wieder mehr Menschen zur Miete wohnen wollen.Es sollte klare Kalkulationskataloge aus dem Innenministerium geben aus denen sich die Miete kalkuliert. Grundlage sollte die Kostendeckung für Rücklagen, Abschreibung, Verwaltung etc. sein.Dazu gehört aber auch eine Reformierung der umlagefähigen Kosten der Vermieter für Renovierung, Erweiterung, Modernisierung. Ein Mieter der nur max. 25% seines Einkommens für Miete aufwendet könnte ohne Probleme einen etwas höheren Anteil an solchen Kosten übernehmen. Es geht ja auch um seinen gemieteten Wohnraum dabei.Ansonsten sollte es die Möglichkeit zur Kündigung geben mit einem realistischen zeitlichen Vorlauf um eine neue Bleibe zu finden. Ebenfalls müssen Änderungen bei Maklerkosten sowohl bei Mietobjekten, als auch Immobilienkäufen erfolgen. Maklerprovisionen können den Sinn ganzer Reformen verpuffen lassen. Makler sollten von der Vertragspartei bezahlt werden, die den Makler beauftragt.

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