Região: Alemanha

Mietrecht - Vereinfachter, geregelter Nichtraucherschutz zwischen Mietern in Mehrfamilienhäusern/Vereinfachtes Beweisverfahren vor Gericht

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
112 Apoiador 112 em Alemanha

A petição não foi aceite.

112 Apoiador 112 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird ein vereinfachter, geregelter Nichtraucherschutz zwischen Mietern untereinander in Mehrfamilienhäusern gefordert. Generelles Gleichsetzen von Tabakrauch mit Störungen durch Lärm, Gerüchen und Ruß - Vereinfachtes Beweisverfahren vor Gericht

Razões

Noch immer gibt es Raucher, die 100 Zigaretten in 24 Stunden, oft auch nur in ihrer Wohnung, rauchen. Es sind oft sogar alte Menschen, die seit Jahrzehnten rauchen. Viele Menschen leben in alten Häusern aus den 60ern oder 70ern, deren DIN-Baunorm nicht der moderner Häuser entspricht. Neben nach Tabak stinkenden Treppenhäusern, durch die auch Kinder gehen müssen, sind oft auch Nichtraucherwohnungen selbst von stark rauchenden Nachbarn betroffen. Die Belästigung ist aber nicht nur der Geruch, es ist das Rauchen selbst.Entweder über das Treppenhaus, oder über irgendwelche Verbindungen innerhalb der Wohnungen untereinander.Nach gegenwärtiger Rechtslage hat man quasie keine Chance, dem zuviel und rücksichtslos rauchenden Nachbarn dessen Verhalten nachzuweisen, da der Bewies anhand eines teueren Gutachters erbracht werden muss.Der Gesetzgeber sollte Nichtrauchern aber die Möglichkeit geben, sich einfacher zur Wehr setzen zu können.Der BGH geht bislang nur auf das Rauchen auf dem Balkon ein.Der Bundesgerichtshof entschied am 16. Januar 2015 den Fall "Rauchen auf dem Balkon":1. Der BGH sprach den nichtrauchenden Mietern einen Unterlassungs-/Abwehranspruch gegenüber den rauchenden Mietern für den Fall einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung zu und setzte den Tabakrauch mit Störungen durch Lärm, Gerüche und Ruß gleich. 2. Wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, ist bei kollidierenden Grundrechten das Maß des zulässigen Gebrauchs und der hinzunehmenden Beeinträchtigung nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme zu bestimmen. Die Bestimmung der konkreten Zeiträume hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.3. zur vertragsmässigen Nutzung gehört grundsätzlich auch das Rauchen in der eigenen Wohnung.Es ist aber gerade dieser Punkt 3), der es Nichtrauchern so schwer macht.Deswegen sind bei kollidierenden Grundrechten Raucher sehr stark im Vorteil. Diese Ungerechtigkeit sollte man klar sehen. So fordere ich, dass Punkt 1) und 2) sich in Zukunft auch auf den Bereich der Wohnung beziehen, also nicht nur Balkon.Ich fordere, dass insbesondere Punkt 3) näher definiert wird:- Wieviel Zigaretten gehören zur vertragsmässigen Nutzung in einer Wohnung in 24 Stunden?- Sollte nicht auch die Grösse der Wohnung stark dabei berücksichtigt werden?(Stellen Sie sich z.B. 30-40 qm Wohnungen in kleinen Häusern vor - und z.B. ein Kettenraucher-Rentner raucht nachts 80 Zigaretten und tagsüber 20. Diese Situation ist doch untragbar - und die Beweislast liegt beim Nichtraucher, der kein Geld für einen Gutachter hat ...)Ich fordere, das Tabakrauch GENERELL mit Störungen durch Lärm, Gerüche und Ruß gleichgesetzt wird. Nicht nur auf dem Balkon, sondern auch dann, wenn Tabakrauch durch geöffnete Fenster oder innerhalb der Wohnungen untereinander in die Nichtraucherwohnung gelangt, wie es in vielen alten Häusern heute der Fall ist. Ich fordere, ein einfacheres Beweisverfahren. Vielen Dank.

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Novidades

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-4011-006592
    69124 Heidelberg
    Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition werden insbesondere ein vereinfachter Nichtraucherschutz zwischen
    Mietern in Mehrfamilienhäusern sowie ein erleichtertes Beweisverfahren vor Gericht
    gefordert.
    Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass je nach Bauart eines
    Mehrfamilienhauses Zigarettenrauch sowohl in Treppenhäuser als auch in Wohnungen
    von Nichtrauchern ziehen würde. Kinder und nicht rauchende Nachbarn seien vom
    Verhalten stark rauchender Nachbarn betroffen. Tabakrauch sei... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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