Regione: Bundesrepublik Deutschland

Mindest- Anwesenheitspflicht bei Debatten und besonders bei Abstimmungen im Bundestag

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
An den Deutschen Bundestag und den Petitionsausschuss des Bundetages
64 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

64 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Mit dieser Petition wollen die Forderung nach mehr Anwesenheit der Bundestagsabgeordneten zum Ausdruck bringen, insbesondere was die Anwesenheit bei Abstimmungen und besonders bei namentlichen Abstimmungen anbelangt. Der Bundestag möge die unten aufgeführten Forderungen umsetzen.

Die Petition bringt das Recht der Wählerinnen und Wähler und aller Bürger Deutschlands zum Ausdruck, durch die gewählten Volksverterter in angemessener Weise vertreten zu werden und das die Vertetung der Interessen der Wählerinnen und Wähler eines Bundestagsabgeordneten im Zenrum und im Fokus der Aufmerksamkeit und des Handelns der Bundestagsabgeordneten stehen. Hiermit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass Bundestagsabgeordnete sich ausschließlich dem Mandat widmen, sondern die Übernahme weiterer Aufgaben soll weiterhin möglich sein. Wir fordern die Einführung einer Mindestanwesenheitszeit und einer Mindestzahl an Anwesenheiten bei Abstimmungen.

(Bildnachweis: Bildarchiv des Bundestages; Fotograf: Achim Melde; Ordnungsnummer: 3409985)

Motivazioni:

Mit der Bewerbung und Übernahme eines Bundestagsmandates übernimmt der gewählte Abgeordnete die Vertretung der Bürger seines Wahlkreises und deren Interessen. Der Bundetagsabgeordnete fungiert damit als Vertreter dieser Menschen und hat die Aufgabe und die Pflicht, die Interessen der Bürger seines Wahlkreises angemessen zu vertreten. Dieser Verantwortung kann ein Bundestagsabgeordneter nur nachkommen, wenn er sich in angemessenem Umfang an den Sitzungen und Diskussionen des Bundestages beteiligt und besonders nur dadurch, dass er sich ebenfalls angemessen häufig an den Abstimmungen des Deutschen Bundestages beteiligt. Hier sind die namentlichen Abstimmungen besonders interessant, da mit diesen Abstimmungen den Wählern und Wählerinnen ein sehr transparentes Abbild des Handelns und der tatsächlichen politischen Positionen des Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht. Daher finden wir, dass ein Bundestagsabgeorneter nachweisbar mindestens an 50% der Plenarsitzungen teilhaben sollte. So ist ihm immer noch genügend Raum für andere Arbeiten gegeben (Ausschüsse, Partei- und Wahlkreisarbeit, Nebentätigkeiten). Darüber hinaus fordern wir, das ein Bundestagsabgeordneter an mindestens 65% aller Abstimmungen im Bundestag teilnehmen sollte, sowie mindestens an 85% aller namentlichen Abstimmungen. Nur durch diese nachweisbare Mindestteilnahme und somit Übernahme der freiwillig übernommenen Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern kann ein Bundestagsabgeordneter in ausreichendem Maße der ihm übertragenen Vertretung des Wählerwillens mitwirken. Schlussendlich beinhaltet diese Petition die Forderung, das ein Bundestagsabgeordneter, der diesen Anforderungen nicht gerecht wird, in der folgenden Legislaturperiode aufgrund mangelnden Engagements und mangelnder Ernsthaftigkeit seiner Amtsausüng nicht gewählt werden kann und dieses Mandat somit anderen Bewerbern zur Verfügung steht.

Die Notwendigkeit der Forderungen wird beispielhaft durch folgende Berichterstattung belegt, der entnommen werden kann dass beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler nur an 10 von 45 namentlichen Abstimmungen teilgenommen hat. Hier wird ein sehr deutliches Misverhältnis zwischen Bürgerauftrag und tatsächlich wahrgenommerner Bürgervertetung sichtbar. (Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/top-verdiener-im-bundestag-gauweiler-an-der-millionen-euro-grenze-a-982679.html )

Grazie davvero per il vostro appoggio

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