Dilekçe platformadan kaldırıldı.
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Mindestabstand von 1000 m zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen muss eingehalten werdenDiesen einheitlichen Mindestabstand möge die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein, entsprechend des Beschlusses (Sept. 2019) der GroKo der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls für SH beschließen. Sich über eine Ausstiegsklausel dem zu entziehen wäre schädlich für die Akzeptanz. SH befindet sich noch in der Flächenplanung zum Regionalplan Wind und kann dies gut in den dritten Entwurf einarbeiten. Die Akzeptanz würde damit einen starken Zugewinn erfahren.
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