Mindestbesuche in Alten- und Pflegeheimen

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Petición a.
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Esta es una petición en línea des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Antrag auf staatlich geregelte Mindestbesuche in Alten- und Pflegeheimen bei PandemienHiermit fordere ich die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, verbindliche Regelungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen aufzustellen, die SOWOHL den körperlichen ALS AUCH sozialen und seelischen Bedürfnissen der Bewohner und deren Angehörigen Rechnung trägt.1.Beschlüsse und Verordnungen, die die Grund- und Freiheitsrechte von Alten- und Pflegeheimbewohnern einschränken, müssen je nach Inzidenzwert - zeitlich begrenzt und für den betroffenen Kreis oder die kreisfreie Stadt als Ganzes gelten, nicht aber gleich pauschal für das ganze Land Schleswig-Holstein. 2.Angehörigen ersten Grades also Lebens- und Ehepartnern, sowie den Eltern und Kindern der Heimbewohner sind auch während einer Pandemie besondere Rechte und Mindestbesuchszeiten einzuräumen. 3.Jeder Heimbewohner sollte auch während einer Pandemie das Recht haben, mindestens 3 Mal pro Woche Besuch zu empfangen, wobei nötige Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht und Testungen selbstverständlich einzuhalten sind. Die Besucher sollten der Einrichtung im Vorfeld benannt werden. Dabei kann es sich um wöchentlich wechselnde Personen handeln, wobei Verwandten ersten Grades der Vorzug zu geben ist.Nur bei einem zu hohen Inzidenzwert des Kreises, der im Vorfeld aber genau zu benennen ist, oder einem aktuellen Fall in der Einrichtung darf dieses Mindestmaß an sozialen Kontakten per Erlass unterbunden werden!4.Es sollte einen verbindlichen Plan der Regierung in tabellarischer Form geben, aus dem klar hervorgeht, bei welchen Inzidenzwerten mit welchen Maßnahmen zu rechnen ist. Änderungen könnten z.B. zu jedem 1. und 15. eines Monats den Alten- und Pflegeheimen mitgeteilt werden, die diese Infos dann auf ihrer jeweiligen Homepage posten sollten.5.Zwei Wochen nachdem die Bewohner und die Pflegekräfte die zweite Impfung erhalten haben, sollte lt. Virologen der Impfschutz gegen Corona seine volle Wirksamkeit erreicht haben. Die Einschränkungen der Besuchszeiten sollten dann umgehend zurückgefahren werden. Vorbeugende Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht und Testungen können selbstverständlich solange eingefordert werden, bis auch der jeweilige Besucher seinen eigenen vollen Impfschutz nachweisen kann.Begründung:Ältere und pflegebedürftige Menschen bedürfen zweifelsfrei des besonderen Schutzes. Nichtsdestotrotz sind sie keine Kriminellen und dürfen nicht ihrer Grund- und Freiheitsrechte beraubt werden! Gerade in Pandemiezeiten müssen verbindliche und klar nachzuvollziehende Regeln und Gesetze für alle Beteiligten gelten. Selbstverständlich haben diese Einrichtungen ein Hausrecht und dürfen versuchen, bestmöglich auf bestimmte Situationen individuell zu reagieren. In Pandemiezeiten müssen selbstverständlich Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht und Testungen stattfinden. Trotzdem kann es nicht sein, dass Angehörige um ein Besuchsrecht betteln müssen.Es werden zukünftig sicherlich immer wieder neuen Varianten der Corona-Infektion hinzukommen und auch andere Pandemien werden irgendwann entstehen. Deshalb braucht es jetzt einen auch für die Zukunft geltenden transparenten Rahmen, der den Bewohnern der Heime auf der einen Seite einen möglichst großen Schutz bietet aber auf der anderen Seite den seelischen Belagen und Bedürfnissen aller Betroffenen Rechnung trägt und die Vereinsamung der Betroffenen verhindert.Mit freundlichen Grüßen,Robert Dietsch

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