Regija: Bielefeld
Život

Minister Scholz, geben Sie die britischen Kasernenflächen als Bauland zurück!

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Bundesministerium für Finanzen als Rechts- und Fachaufsicht der BImA
968 771 u Bielefeld

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  1. Pokrenut 2019
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

In Bielefeld herrscht Wohnungsnot. Weisen Sie bitte die BImA* an, das zu NS-Zeiten von der Wehrmacht unentgeltlich vereinnahmte städtische Bauland nach Aufgabe der militärischen Nutzung der Kasernenflächen im Jahr 2020 durch die Briten (an Oldentruper und Detmolder Straße) kostenfrei** und unverzüglich an die Stadt Bielefeld zurückzugeben, damit sie eigene Sozialwohnungen schaffen kann.

Obrazloženje

  1. Der § 13 des Garnisonsvertrags von 1935 regelt, dass nach Ende der militärischen Nutzung ein Erstattungsanspruch der Stadt Bielefeld im Umfang des Grundstückswerts und der dafür gemachten Aufwendungen *** besteht. Nach dem BGH-Urteil vom 4.2.1972 gilt der Garnisonsvertrag von 1935 für die Bundesregierung fort. Die Erfüllung dieses Anspruchs geht ohne langes Feilschen durch einfache Rückübertragung der Grundstücke. In der Vergangenheit musste die Stadt Bielefeld bei anderen freigewordenen Kasernenflächen erst ihren Erstattungsanspruch in langwierigen und teuren Prozessen durch die Gerichtsinstanzen durchsetzen.

  2. Die Wohnungslage in Bielefeld wird immer unhaltbarer. Die Stadt wächst rasant, mehr als fünftausend bezahlbare Wohnungen fehlen, auch aus Mangel an Bauland. Mieten steigen allgemein ins Uferlose, gedämpft werden können sie nur durch öffentlichen Wohnungsbau. Der private Markt befriedigt nicht den realen Bedarf, seit Jahren entstehen fast nur Eigentumswohnungen. Bielefeld braucht wie Wien Wohnungen in öffentlicher Hand für Familien als Langzeitmieter. Nur das kann das allgemeine Mietniveau senken.

* Bundesanstalt für ImmobilienAngelegenheiten; sie gehört zum Finanzministerium

** Die BImA will nach dem Abzug der Briten verkaufen und dabei lediglich „Nachlässe“ gewähren.

*** Garnisonsvertrag, §13: Wenn das nach §§ 3-6 übereignete Gelände und die darauf errichteten Bauten nicht mehr militärischen Zwecken dienen sollten, verbleibt das Gelände im Eigentum des Reichs, jedoch ist in diesem Falle der Stadt eine Abfindung in Höhe des Wertes des Geländes und der dafür gemachten Aufwendungen zu gewähren. Die Aufwendungen des Reichs für die in den §§ 4-6 genannten Grundstücke werden dabei angerechnet." Quelle: Stadtarchiv Bielefeld

Weitere Angaben auf http://www.dielinke-bielefeld.de

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Die Bebaung ist genau das Richtige. Der Staat beweist aber, dass er mit Abstand kein guter Unternehmer ist. Das Bauland sollte an private Entwickler verkauft werden, die dann Wohnungen bauen, die vermietet und gekauft werden können. Ein Teil wird auch als Sozialwohnung möglich sein. Der Staat hat genug damit zu finanzieren, dass er die Infrastruktur für die Baugebieter bereithält.

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