Region: Dresden
Kultur

MUSIK und KULTURGUT auf öffentlichen Plätzen in Dresden ERHALTEN! Unzulässige Verbote aufheben!

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Stadtrat
147 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

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  1. Startede 2019
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Die Straßenmusik ist in Dresden bedroht. Auch sonst setzen immer Städte in Deutschland unzumutbare Auflagen durch, welche viele Musiker und Künstler dazu veranlassen dort nicht mehr auf der Straße aufzutreten. Seit fast 2 Jahren gibt es auch in Dresden auf Grund neuer Regelungen der Stadt für das Musizieren auf öffentlichen Plätzen unzumutbare Einschränkungen.

Straßenmusiker dürfen nur maximal 30 Minuten pro Tag auf einem der festgelegten öffentlichen Plätze Dresdens musizieren. Das halten wir für unverhältnismäßig wenig Zeit.

Ein weiteres großes Problem ist, dass diese Plätze über die entsprechende Buchungs-App missbräuchlich auch von Gegnern der Straßenmusik belegt werden können, um die Musiker zu blockieren. Häufig wurde festgestellt, dass im gebuchten Zeitraum kein Musiker erschienen ist.

Die Stadt Dresden diskutiert zudem noch darüber auch elektronische Verstärker pauschal zu verbieten. Dabei soll nicht unterschieden werden zwischen Instrumenten wie Keyboards und E-Gitarren, die zwingend auf eine elektronische Verstärkung angewiesen sind oder einem Dudelsack, der sogar eine höhere Lautstärke aufweisen kann als andere Instrumente mit Verstärker.

Gegen die aktuellen Regeln wehren wir uns mit Nachdruck. Trotz Widerstands der Versammlungsbehörde haben wir dank unserer Anwälte bereits mehrere kreative Demonstrationen in Dresden veranstaltet und hohen Zuspruch für unser Engagement von der Stadtbevölkerung und Touristen aus aller Welt erhalten:

Video der Demo vom 31.03./ 01.04. 2019: http://youtu.be/zblKUWpBNo8

Video der Demo vom 01./02. 12. 2018: http://youtu.be/btgd_5eG7Zc

Wir sprechen uns für verhältnismäßige Regeln aus, welche der Straßenmusik einen angemessen Raum zur Entfaltung bieten. Es gibt Städte mit besseren Regelungen, welche es schaffen, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Als gutes Beispiel stellen wir das Modell von Mailand zur Diskussion. In Mailand darf man am selben Platz zwei Stunden am Tag musizieren, bevor man weiterziehen muss. Auch unterbindet die Stadt mit einem intelligenten Buchungssystem einzelnen Musikern begehrte Plätze dauerhaft für sich zu beanspruchen. In der Stadt chinesischen Shenzhen gibt es zudem eine Dezibel-Grenze, welche eingehalten werden muss, um extreme Lautstärken zu vermeiden.

Begrundelse

30 Minuten pro Tag an einem festgelegten Platz zu musizieren ist für einen Straßenmusiker sehr wenig Zeit. Man darf den Platz zwar wechseln, es gibt jedoch nicht sehr viele geeignete Plätze. So gibt es Plätze an der Hauptstraße mit lautem Verkehrslärm, wo es wenig Sinn ergibt dort zu musizieren. Eben diese zeitliche Beschränkung und das ständige Wechseln über Kopfsteinpflaster - mit schweren Instrumenten wie Piano, Kontrabass oder Gitarren mit Aufbauten - steht nicht im angemessenen Verhältnis zu Spielzeit und schränkt damit die Kunstfreiheit unzulässig ein (Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz).

Wenn in dem auf 30 Minuten festgelegten Zeitfenster noch minutenlang die Kirchenglocken läuten und man die Pausen zwischen den Kunstdarbietungen betrachtet, in denen wir Musiker auch mal mit unseren Zuhörern in kurze Gespräche kommen möchten, bleiben oftmals nur noch 15 oder 20 Minuten am Tag zum Musizieren pro Platz. Das ist für viele Straßenmusiker viel zu wenig Zeit und hat zur Folge, dass Straßenmusiker Städte wie Dresden meiden.

30 Minuten pro Tag an einem festgelegten Platz zu musizieren ist für einen Straßenmusiker sehr wenig Zeit. Man darf den Platz zwar wechseln, es gibt jedoch nicht sehr viele geeignete Plätze. So gibt es Plätze an der Hauptstraße mit lautem Verkehrslärm, wo es wenig Sinn ergibt dort zu musizieren. Eben diese zeitliche Beschränkung und das ständige Wechseln über Kopfsteinpflaster - mit schweren Instrumenten wie Piano, Kontrabass oder Gitarren mit Aufbauten - steht nicht im angemessenen Verhältnis zu Spielzeit und schränkt damit die Kunstfreiheit unzulässig ein (Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz).

Wenn in dem auf 30 Minuten festgelegten Zeitfenster noch minutenlang die Kirchenglocken läuten und man die Pausen zwischen den Kunstdarbietungen betrachtet, in denen wir Musiker auch mal mit unseren Zuhörern in kurze Gespräche kommen möchten, bleiben oftmals nur noch 15 oder 20 Minuten am Tag zum Musizieren pro Platz. Das ist für viele Straßenmusiker viel zu wenig Zeit und hat zur Folge, dass Straßenmusiker Städte wie Dresden meiden.

Dies ist für eine Stadt, welche sich als Kulturhauptstadt Europas bewirbt, nicht würdig! Die Regelungen von Dresden sind nur eines von vielen Negativ-Beispielen. Wir wollen den Trend zu strengeren Regeln, welcher sich in Deutschland wie ein Lauffeuer ausbreitet, umkehren. Um die Straßenmusik als Kulturgut zu erhalten. Im Interesse der Künstler als auch der Passanten, die sich an der Straßenmusik erfreuen.

Die Regelungen von Dresden sind nur eines von vielen Negativ-Beispielen. Wir wollen den Trend zu strengeren Regeln, welcher sich in Deutschland wie ein Lauffeuer ausbreitet, umkehren. Um die Straßenmusik als Kulturgut zu erhalten. Im Interesse der Künstler als auch der Passanten, die sich an der Straßenmusik erfreuen.

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