Bölge : Almanya

Mutterschutzgesetz - Alternatives Arbeitsangebot statt "berufsbedingtes Beschäftigungsverbot"

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Schwangere Frauen, die laut Mutterschutzgesetz in einem besonders schützenswerten Beruf arbeiten und in ihrem Beruf nicht weiterarbeiten dürfen ("berufsbedingtes Beschäftigungsverbot") jedoch ohne gesundheitliche Einschränkungen sind, sollten von ihrem Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz angeboten bekommen.Falls der Arbeitgeber keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit bieten kann, muss er dieses nachweisen, andernfalls ist er verpflichtet, die Lohnersatzzahlungen zu tragen.

Gerekçe

Es ist selbstverständlich, daß Frauen mit Risikoschwangerschaft allen Schutz bekommen, der möglich ist.Aber es ist nicht einzusehen, daß Frauen, die kein gesundheitliches Risiko haben, auf Kosten der Krankenkassen von jeglicher Arbeit freigestellt werden und ihr Gehalt von der Krankenkasse in voller Höhe weiterbezahlt bekommen. Keinerlei Schutz in unserer Gesellschaft haben Frauen in befristeten Verträgen, Frauen in Zeitarbeit, Frauen die unter erheblichen Druck (Erfolgsdruck, Zeitdruck, Mobbing) ihres Arbeitgebers stehen, Frauen mit habituellen Aborten selbst wenn Sie nachweislich eine Riskoschwangerschaft haben. Ihr Kinderwunsch bleibt unerfüllt und haben viele berufsbedingte gesundheitliche Kosten selbst aufzuwenden, die von keiner gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind. Während andere Frauen, die in einem sicheren Job leben (unbefristeter Vertrag schützenswerter Beruf) monatelang auf Kosten der Allgemeinheit zu Hause Renovierungsarbeiten, Urlaubsreisen, private Nebenjobs nachgehen. Beispiele sind Erzieher oder Krankenschwestern, die anstelle einer Beschäftigung in der Verwaltung dann komplett freigestellt werden.

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Haberler

  • Pet 3-18-17-21611-043124 Mutterschutzgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass schwangere Frauen, die aufgrund eines
    berufsbedingten Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen, von ihrem
    Arbeitgeber einen anderweitigen Arbeitsplatz angeboten bekommen, sofern sie keine
    gesundheitlichen Einschränkungen haben.

    Sie führt aus, dass selbstverständlich Frauen mit einer Risikoschwangerschaft einen
    erforderlichen Schutz bekommen sollten. Frauen, die kein gesundheitliches Risiko
    hätten, dürften jedoch nicht zu Lasten der Krankenkassen von jeglicher Arbeit
    freigestellt... daha ileri

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