Παιδεία

Nach Tod eines Mädchens: Kein Jugendarrest für Schulverweigerer!

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Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss
475 Υποστηρικτικό 49 σε Σαξωνία-Άνχαλτ

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Am 8. November 2018 ist ein fünfzehnjähriges Mädchen aus Halle auf tragische Weise gestorben, weil es die Schulpflicht des Landes-Sachsen-Anhalt verletzt hat.

In diesem Bundesland haben Amtsrichter bei Schulverweigerung die Möglichkeit, als ultima ratio Jugendarrest anzuordnen, also Freiheitsentzug für Jugendliche. Im Jahr 2017 wurden 187 Schulverweigerer durch richterliche Anordnung eingesperrt. Durchschnittlich landeten also drei junge Menschen pro Woche in der einzigen Jugendarrestanstalt des Landes in Halle. Dort werden Schulverweigerer „bis heute […] mit jungen Tätern untergebracht, die wegen schwerer Straftaten wie Raub oder Körperverletzung verurteilt wurden“ sagt Klaus Breymann, langjähriger Oberstaatsanwalt für Jugendstrafrecht. Quelle: https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/schulgesetz-zwangsgeld-fuer-eltern-von-schulschwaenzern/20180428

Das Mädchen aus Halle versuchte der Vollstreckung des Jugendarrests durch Polizeibeamte offenbar panisch zu entkommen, floh auf den Balkon, stürzte metertief ab und starb. Bisher hielt das Bildungsministerium unter Marco Tullner (CDU) Jugendarrest für ein geeignetes Mittel, um Schulverweigerung zu bekämpfen. Quelle: https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/schulschwaenzer-in-sachsen-anhalt-hilft-oder-schadet-jugendarrest-schulverweigerern--29919122

Wir fordern die Änderung der entsprechenden Gesetze, damit es keinen Jugendarrest bei Schulpflichtsverletzung mehr gibt.

Αιτιολόγηση

Das Handeln von Behörden und Gerichten zur Bekämpfung von Schulverweigerung erscheint vor dem Hintergrund des geschilderten Todesfalls absurd, unmenschlich und im höchsten Maße unmoralisch. Die Ursache für Schulverweigerung wird dabei häufig bei den Eltern oder Kindern selbst gesucht. Ganze Familien werden dadurch oft zu Unrecht pathologisiert, kriminalisiert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Dabei lassen sich sehr leicht vielfältige Gründe für Schulverweigerung anführen, die auf Seiten des Bildungssystems liegen.

Seit Jahren sanierungsbedürftige marode Schulgebäude, Überforderung und Qualitätsverlust durch Personalmangel, dauerhafte Unterfinanzierung, zunehmender Leistungsdruck, Probleme wie (Cyber-)Mobbing, (sexualisierte) Gewalt, (Drogen-)Kriminalität, respektloser Umgang zwischen Schülern und Lehrern oder die hohe Lärmbelastung, sind dabei nur die auffälligsten Gründe.

Ist das Kind psychisch oder körperlich krank und wird ärztlich krankgeschrieben, haben Eltern und ihre Kinder mit Blick auf die Schulpflicht keine Strafen zu befürchten. Ist das Kind aber gesund und meidet aus oben genannten Gründen die Schule, um nicht ernsthaft zu erkranken oder um sich einer unerträglichen Situation zu entziehen, dann drohen den Eltern empfindliche Strafen und den Kindern im schlimmsten Fall Jugendarrest.

Es ist also folglich am besten, sein gesundes Kind in der Schule ausreichend erkranken zu lassen, damit es für Schulverweigerung nicht bestraft wird. Oder die Eltern lassen ihr gesundes Kind von einem Arzt krankschreiben. Auch dann bleiben Sanktionen aus. Es geht also bei der Durchsetzung der Schulpflicht nicht um das Kindswohl oder die Bildung des Kindes, sondern ausschließlich um die bürokratische Ordnung in diesem Land.

Werte Landesregierung, wertes Bildungsministerium, werter Herr Tullner!

Ändern Sie die Gesetze und streichen Sie den Jugendarrest für Schulverweigerer aus den entsprechenden Texten.

Schaffen Sie Möglichkeiten, die Schulpflicht individuell zu prüfen und gegebenenfalls auszusetzen! Bildung im 21. Jahrhundert ist vielfältig, individuell und in jedem Fall wertvoller als ein Schulgebäudebesuchszwang. Werden Sie Ihrem Slogan „#moderndenken“ selbst gerecht!

Bestrafen Sie nicht Eltern und ihre Kinder für Ihre politischen Versäumnisse, Ihren fehlenden Mut oder Reformwillen! Sie sind die gewählten Vertreter der Menschen dieses Bundeslandes. Auch Sie stehen in der Pflicht. Mit dem Unterschied, dass Sie Ihr Amt jederzeit niederlegen können. Unsere Kinder aber nicht.

„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.“ Mit diesem Ausspruch des Pädagogen und Philosophen Jean-Jacques Rousseau schmückt sich das Amtsgericht Halle auf seinen gedruckten Parkscheinen. Helfen Sie mit, dass dieses Privileg auch Kindern und Jugendlichen zuteil wird, damit nicht noch mehr Kinder krank werden oder sterben müssen.

Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der die Schulpflicht unsere Kinder nicht krankmacht oder tötet. Dafür bringen wie sie nicht auf die Welt und dafür geben wir sie auch nicht her.

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