Vervoer

Nachbesserung des Verkehrsrechts bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechten bei Staus

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
607 Ondersteunend 596 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

607 Ondersteunend 596 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

1.Angemessene Erhöhung der Bußgelder zzgl. min. 1-3 Punkte in Flensburg

2.Erhöhtes Bußgeld und min. 3 Monate Führerscheinentzug bei Wiederholungstat zzgl. MPG (Medizinisch-Psychologisches Gutachten)

3.Erhöhtes Bußgeld und min. 3 Monate Führerscheinentzug bei Missbrauch der Rettungsgasse zzgl. MPG (Medizinisch-Psychologisches Gutachten)

4.Eine persönliche Haftung bei Personenschäden von Unfallopfern, welche nachweisliche Schäden durch den zusätzlichen Zeitfaktor erleiden, wenn ein widerrechtliches, absichtliches und/oder grobfahrlässiges Verhalten trotz Hinweisen und/oder Ermahnungen seitens Amtspersonen nachgewiesen kann. – Um den Tatbestand zu dokumentieren können Feuerwehr und Rettungskräfte (Polizei verfügt oftmals schon darüber) zusätzlich mit Videocams ausgerüstet werden.

5.Unterstützung der Kampagne „Rettungsgasse2017“ vom FahrGut Club zwecks Aufklärung und Sensibilisierung über das Thema Rettungsgasse 2017.

Reden

Immer häufiger werden Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten, insbesondere Polizei, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge an ihrer zügigen Anfahrt an eine Unfallstelle gehindert. Die Hauptgründe sind mangelhafte oder gänzlich fehlende Rettungsgassen. Durch den immer deutlicher werdenden mangelnden Respekt gegenüber Amtspersonen beobachten wir auch bei Autofahrern in Staus zunehmende Arroganz, Ignoranz, Egoismus und Übermut. Eines der Zeichen der Zeit vor allem um fehlendes Wissen und daraus resultierende Scham zu überspielen.

Zu geringe Strafen als Garanten für Respektlosigkeit und Übermut

laden gerade in der heutigen Zeit viele Autofahrer fast schon dazu ein, ein Verhalten wie bei dem Stau vom 15. März 2017 zu agieren. Nicht nur, dass das Bilden der Rettungsgasse scheiterte sondern so wurden die Stellen wo ein Rettungsfahrzeug passieren konnte, also die Rettungsgasse selber für unzulässige Überholmanöver missbraucht. – Kein Wunder muss man fast schon sagen, denn was für ein Strafmaß erwartet jemanden, der ein solches Verhalten an den Tag legt. Ein Verhalten welches Menschenleben kosten kann, wenn das Überleben von Menschen (Unfallopfer) selber im Verkehrsrecht keine Beachtung findet. Denn nach aktuellem Verkehrsrecht kann maximal ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 60 EURO, ohne einen einzigen Punkt in Flensburg erhoben werden.

Dieses erhöhte Bußgeld setzt sich im o.g. Fall wie folgt zusammen:

  1. Es liegt ein Verstoß gegen die Pflicht aus § 11 Abs. 2 StVO vor, eine Rettungsgasse zu bilden. Daneben liegt auch ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO vor, weil einem Einsatzfahrzeug nicht sofort freie Bahn geschaffen wurde.

  2. Es liegt ein ordnungswidriges Verhalten vor, das hinsichtlich des Verstoßes gegen die Rettungsgasse gem. lfd. Nr. 50 des Bußgeldkataloges (BKat) und hinsichtlich des Verstoßes gegen das Wegerecht gem. lfd. Nr. 135 im Regelfall jeweils zu einem Verwarnungsgeld von 20 Euro führt. Dieses kann bei Vorliegen vorsätzlichen Handelns (Wissen um das falsche Handeln) verdoppelt werden.

  3. Dadurch, dass zwei Verstöße nebeneinander vorliegen, kann die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld i.H.v. 60 Euro plus Gebühren und Auslagen (allerdings keinen Punkt in Flensburg, weil das Bundesverkehrsministerium diese Verstöße nicht als besonders sicherheitsrelevant ansieht) erlassen, weil die Bedeutung des gesamten Verstoßes nicht mehr als gering anzusehen ist. Rechtsgrundlage für diese Prüfung, die nicht im Ermessen der Bußgeldbehörde steht, sondern durchgeführt werden muss, ist § 2 Abs. 8 BKatV.

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Nieuws

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die Forderung ist völlig richtig. Viele Autofahrer verhalten sich immer egoistischer und rücksichtsloser auf den Straßen. Würde der Contra-Schreiber auch noch so argumentieren, wenn ein Familienmitglied durch eine nicht gebildete Rettungsgasse ums Leben käme ??? Außerdem - in Österreich klappt es komischerweise mit der Rettungsgasse nahezu einwandfrei, da dort 2000€ Strafe fällig sind. Wer mit dem Bilden einer Rettungsgasse "überfordert" ist, ist nicht für den Straßenverkehr geeignet !

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