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Nachbesserung für Corona Soforthilfen in Rheinland-Pfalz

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Volker Wissing, Wirtschaftsminister Rheinland-Pfalz
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  1. Indított 2020
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Die Corona Pandemie 2020 und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen treffen Musiker*innen in Rheinland-Pfalz, Deutschland und der Welt hart. Verordnete Veranstaltungsabsagen, Versammlungsverbote, Unterrichtsausfall und Geschäftsschließungen führen dazu, dass viele Musiker_innen bis zu 100% ihres Einkommens der nächsten Monate verlieren. Mit den bis 31. August verlängerten Veranstaltungsverboten fällt für viele Kulturschaffende die wichtigen Einnahmen aus der Open Air- und Festivalsaison komplett weg.

Das trifft eine Berufsgruppe, welche meist keine Finanzpolster aufbauen kann und somit nicht lange ohne Einkommen überlebt.

Die Hoffnung vieler freischaffender Musiker* innen lag auf dem angekündigten Corona Soforthilfe-Programm des Bundes und der Länder. Da aber dieses Soforthilfe-Programm eine Förderung der laufenden Betriebsausgaben als einzige Bemessungsgrundlage vorsieht und viele der Musiker* innen oftmals keine oder kaum messbare Betriebsausgaben haben oder diese unmittelbar mit Privaten-Ausgaben verknüpft sind, greift dieses Förderinstrument nicht.

Dies führt nun dazu, dass von den vielen Milliarden Euros, die der Bund als Corona Soforthilfen für Unternehmen bereit stellt, oftmals 0 (in Worten NULL) Euro bei Freiberuflern und Solo - Selbstständigen in Rheinland-Pfalz ankommt.

In einigen Bundesländern wurden daher Soforthilfen-Programme gestartet, die mit Geldbeträgen direkte Hilfe für unsere Berufsgruppe darstellt. Der durch die Landesregierung in den letzten Tagen kommunizierte Verweis auf das sogenannte Corona – Grundeinkommen, dem erleichterten Zugang zu Arbeitslosengeld II, auch Hartz 4 genannt, stigmatisiert eine ganze Berufsgruppe, die ohne eigenes Verschulden in diese Situation geraten ist. Noch dazu greift es bei vielen Betroffenen nicht, da sie in Bedarfsgemeinschaften leben, die einen ALG II-Anspruch ausschließen.

Wenn es also die Absicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist, Solo-Selbständige und Freiberufler zu unterstützen, muss diese Berufsgruppe auch tatsächlich als Unternehmen anerkannt und akzeptiert werden. ALG 2 ist, da es rein auf die privaten Lebensumstände abzielt, vollkommen ungeeignet.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, unverzüglich die Förderbedingungen für die Inanspruchnahme der Corona Soforthilfen abzuändern und die oben genannten Missstände zu beseitigen.

Lassen Sie die Freiberufler und Solo-Selbständigen nicht im Stich!

Update 29.04.2020:

Am 28.04.2020 hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz im Rahmen ihrer "Kulturoffensive" Arbeitsstipendien für Künstler, verbunden mit einer Einmalzahlung von 2000€, angekündigt. Diese Stipendien sind leider nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung und werden vielen Kulturschaffenden, welche oft um ein Vielfaches höhere Gagenausfälle haben, aus der Existenznot helfen.

Indoklás:

"Rheinland-Pfalz ist ein Kulturland. Kunst und Kultur nehmen eine herausragende Stellung ein." So schreibt das Bundesland über sich selbst (http://kulturland.rlp.de/de/wir-ueber-uns/).

Um diese herausragende Stellung zu wahren, braucht es auch in Zukunft Kunst- und Kulturschaffende, welche ohne Überlebens- und Existenzängste Ihre Schaffenskraft entfalten können. Die aktuellen Corona Soforthilfen gewährleisten dies leider nicht.

Um auf diesen Missstand hinzuweisen und uns bei der Landesregierung damit Gehör zu verschaffen, bitten wir um Eure Mithilfe!

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    2021. 06. 15. -on,-en,-ön,-án,-én

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