Namensrecht - Widerruf eines bei Eheschließung gewählten Doppelnamens

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird ein einmaliges Recht auf Widerruf eines bei Eheschließung gewählten Doppelnamens zugunsten der Geburtsnamen in einer bestehenden Ehe gefordert.

Begründung

Viele Träger von Doppelnamen verwenden im Alltag ausschliesslich ihren Geburtsnamen (z.B. beruflich und/oder privat).Der Doppelname existiert dann quasi nur auf dem Papier und ist in der Praxis eher hinderlich als nützlich (beispielsweise bei Korrespondenz mit Behörden, vertraglichen Angelegenheiten oder bei Auslandsreisen).Das bestehende Namensrecht erlaubt einmalig den Widerruf des Doppelnamens zugunsten des Ehenamens. Dies ist aber aus o.g. Gründen für die meisten Betroffenen keine Alternative (da sie ja gewöhnlich den Geburtsnamen verwenden und nicht den Ehenamen).Das bestehende Namensrecht erlaubt jedoch nicht die Wiederannahme des Geburtsnamens während einer bestehenden Ehe. Nach aktuellem Namensrecht ist der einzige Weg, dies zu erreichen, eine Scheidung (der intakten Ehe) und anschliessende erneute Eheschliessung mit der selben Person.Der Gesetzgeber möchte bitte überdenken - ähnlich dem bestehenden Recht auf einmaligen Widerruf des Doppelnamens zugunsten des Ehenamens - ein ebenso einmaliges Recht auf Widerruf des Doppelnamens zugunsten des Geburtsnamens in einer bestehenden Ehe zu gewähren.Bliebe dabei der übrige Wortlaut des Namensrechtes unverändert (insbesondere der verpflichtend gleichlautende Geburtsname aller aus dieser Ehe hervorgehenden Kinder), so wäre dies lediglich eine punktuelle Erweiterung des Namensrechts, welche zu sehr geringem behördlichen Mehraufwand führte. Ebenso wäre ein mehrfacher/willkürlicher Namenswechsel nach wie vor nicht möglich und somit Missbrauch ausgeschlossen. Um Missbrauch gänzlich auszuschliessen, könnten evtl. Kriterien (z.B. "der Doppelname muss mindestens 12 Monate bestanden haben" oder "mehrere Personene müssen bezeugen, dass der Antragsteller im Alltag gewöhnlich nur seinen Geburtsnamen verwendet") vorgeschrieben werden.Einigen Trägern von Doppelnamen wäre mit dieser Änderung des Namensrechts sehr geholfen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-40327-004975

    Namensrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird ein einmaliges Recht auf Widerruf eines bei Eheschließung
    gewählten Doppelnamens zugunsten der Geburtsnamen in einer bestehenden Ehe
    gefordert.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei unbillig, wenn der
    Ehegatte, der bei Eheschließung seine Wünsche hintenangestellt habe, dauerhaft
    daran festgehalten werde. Außerdem würden viele Träger von Doppelnamen im
    Alltag sowieso ausschließlich ihren Geburtsnamen nutzen.
    Hinsichtlich... weiter

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