Namensrecht - Zusammensetzung des Nachnamens bei Eheschließung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
155 Unterstützende 155 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

155 Unterstützende 155 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird vorgeschlagen, die Möglichkeit zu schaffen, bei einer Eheschließung aus den beiden ursprünglichen Nachnamen der Ehepartner einen neuen gemeinsamen Einzelehenamen zusammenzusetzen.

Begründung

Nach geltendem Namensrecht bestehen derzeit bei der Wahl des Ehenamens folgende Möglichkeiten:1. Die Ehepartner einigen sich auf einen Ehenamen, der dann auch von den Kindern geführt wird, d. h. ein Elternteil muss seinen bisher geführten Nachnamen ablegen.2. Die Ehepartner einigen sich auf einen Familiennamen, der von den Kindern geführt wird, behalten aber ihre eigenen Nachnamen. Diese Regelung führt dazu, dass ein Elternteil nicht den gleichen Namen führt, wie die Kinder.3. Doppelnamen: Um die Zusammengehörigkeit zu demonstrieren gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, einen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich zu führen, d.h. den Familiennamen an den eigenen Namen anzufügen. Die Bedeutung der Zusammengehörigkeit einer Familie wird i.d.R. über den Familiennamen demonstriert. Den gleichen Familiennamen zu führen bedeutet jedoch immer für mindestens 1 Elternteil den Verzicht auf den eigenen Namen und damit die Aufgabe von Identität. In Großbritannien gibt es die Möglichkeit, Nachnamen zu mischen (Bsp. Frau Meerbusch, Herr Wisam --> Familienname "Meersam" oder "Wibusch") und diese als neue Ehe- und Familiennamen eintragen zu lassen. Eine solche Option sollte gerade in Hinblick auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau und in Hinblick auf die Bedeutsamkeit der durch den Familiennamen zum Ausdruck kommenden Verbundenheit auch in das deutsche Namensrecht aufgenommen werden. Mit den bisherigen Regelungen wird stets ein Elternteil benachteiligt.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-40327-045446Namensrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird vorgeschlagen, die Möglichkeit zu schaffen, bei einer
    Eheschließung aus den beiden ursprünglichen Nachnamen der Ehepartner einen
    neuen gemeinsamen Einzelehenamen zusammenzusetzen.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, eine solche Regelung trage
    insbesondere dem Grundsatz der Gleichberechtigung besser Rechnung. Das
    geltende Namensrecht habe zur Folge, dass bei Ehegatten, die einen
    (gemeinsamen) Ehenamen führen wollen, ein Ehegatte gezwungen werde, auf
    seinen Namen zu verzichten und... weiter

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