Petition richtet sich an:
Bundestag
Art 22 GG soll durch einen neuen Absatz 3 ergänzt werden:
Die Nationalhymne lautet: Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Heimatland! Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand: |: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland! :| Der Tet wird gesungen zur Melodie des "Kaiserliedes" von Joseph Haydn.
Begründung
Die Nationalhymne ist bisher nur durch Briefwechsel zwischen Kanzler und Bundespräsident festgelegt. Durch die Ergänzung des Art. 22 GG würden Text und Melodie verbindlich festgelgt. Der von mir vorgeschlagene Text unterscheidet sich vom überlieferten Text der 3. Strophe des "Lieds der Deutschen" von Hoffmann von Fallersleben dadurch, dass das Wort "Vaterland" durch "Heimatland" ersetzt wird. Dies soll dazu dienen, dass Zuwanderer sich besser mit der Hymne identifizieren können. Für Einwanderer und ihre KInder ist Deutschland eben gerade nicht das Land ihrer Vorväter, wohl aber ihre Heimat. Durch diese Anpassung wird die Hymne für Einwanderer leichter mitzusingen.