Reģions: Vācija

Naturschutz und Ökologie - Einsatz von sog. Regiosaatgut bei der "Wieder-Begrünung" bundeseigener Flächen, etc.

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Deutschen Bundestag
546 Atbalstošs 546 iekš Vācija

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Titel: Wildsaatgut und BiodiversitätsstrategienPetitum: Der Deutsche Bundestag möge beschließen:"Die Bundesregierung möge in ihrer administrativen Zuständigkeit umgehend 1. bei der (Wieder)-) Begrünung von (v.a. bundeseigenen) Flächen sog. Regiosaatgut oder idealerweise Saatgutübertragung aus standortnahen artenreichen Wiesen einsetzen lassen,2. nachvollziehbar wirksame Rahmenbedingungen zur unmittelbaren Umsetzung der Soll-Bestimmung des § 40 (4) Satz 3 Nr.4 BNatSchG schaffen."

Pamatojums

zu 1Zahlreiche Untersuchungen zur Biodiversität (u. a. Artenschutz-Report 2015 des BfN) belegen, dass in Deutschland immer noch ein massiver Rückgang der Artenvielfalt erfolgt. Seither sind pro Jahr ca. 17.500 t gebietsfremder Grassamen und 3.500 t Samen von gebietsfremden Leguminosen bzw. Kräutern nach Deutschland importiert worden (vgl. "Bereitstellung von gebietsheimischem Wildkräutersaatgut im Konflikt zwischen Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes" - BT-Drs. 15/5087 v. 14. März 2005).Durch den Verzicht auf (aus rechtlichen Gründen zwingend genetisch homogenes) Zuchtsorten-Saatgut und stattdessen die Verwendung von gebietsheimischen Arten bietet sich eine große Chance für die Verbesserung der Naturschutzsituation im Sinne der einschlägigen Biodiversitätsstrategien des Bundes.Vor allem im Bereich des Straßenbaues bieten sich Möglichkeiten, entsprechende Beiträge zur Biodiversität zu leisten. Hinzu kommen Herausforderungen, diesem Ziel auch im ingenieurbiologischen Bereich (Böschungsstabilisierung etc.) gerecht zu werden.Die beschriebenen Maßnahmen fangen zumindest einen Teil des Artendefizits auf, das verbreitet auf Flächen, die nicht im besagten Einflussbereich der Bundesregierung stehen, festzustellen ist. Diese Flächen kommen daher auch kaum als Spenderflächen für heimische Saaten in Frage.zu 2Eine Soll-Vorschrift ist rechtlich im Grunde eine nur durch zwingend entgegenstehende Umstände zu durchbrechende Muss-Vorschrift.Aufgrund § 40 (1) BNatSchG sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken.Aufgrund dto. (3) sind seitens des Bundes (....) unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, um neu auftretende Tiere und Pflanzen invasiver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu verhindern.Im Sinne des Petitums läge z. B. der Aufbau eines Katasters mit potentiellen Spenderflächen, interne Fortbildungsmaßnahmen etc.

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Jaunumi

  • Pet 2-18-18-277-027640

    Naturschutz und Ökologie


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages angeregt, dass bei
    der (Wieder-)Begrünung von (v.a. bundeseigenen) Flächen sog. Regiosaatgut und
    idealerweise Saatgutübertragungen aus standortnahen artenreichen Wiesen
    eingesetzt werden, und dass nachvollziehbar wirksame Rahmenbedingungen zur
    unmittelbaren Umsetzung der Soll-Bestimmung des § 40 Abs. 4 Satz 4 Nr. 4
    Bundesnaturschutzgesetz geschaffen werden.
    Zur ... vairāk

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