Région: Allemagne
Migration

NEIN zu Vielehen/Polygamie in Deutschland

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
158 Soutien 158 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

158 Soutien 158 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 10/01/2019
  4. Dialogue
  5. Terminée

Kein Familiennachzug von Zweit-, Dritt,- und Viertfrauen! Keine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen durch Nachzug von Zweit-, Dritt-, und Viertfrauen über die Familienzusammenführung von Kindern mit den Müttern! Keine Förderung von Vielehen durch finanzielle Vollversorgung!

Raison

Anlass für diese Petition ist die Berichterstattung über Ahmad A. aus Syrien, der 2015 mit vier Kindern und seiner ersten Ehefrau einreiste und jetzt auch seine zweite Ehefrau mit zwei weiteren Kindern nachholen durfte.

"Der Flüchtling lebt mit beiden Ehefrauen und sechs Kindern in einem großen Haus, das ihm von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde. Die Einrichtung des Hauses ist spartanisch, einfache Tische und Betten, mit Ausnahme eines neuen Kamins und eines großen Flachbildfernsehers. Ahmad wollte immer nach Deutschland, heißt es im Beitrag. „Sie geben uns Unterstützung, sie geben uns Sozialleistungen, sie geben uns dieses Haus“, schwärmt er. Auf die Frage, wie viel er bekomme, sagt der 32-Jährige: „Weiß ich nicht. Das Geld wird überwiesen. Ich gehe zur Bank und hebe es ab“. [...] Lina, Ahmads zweite Frau, war 13, als er sie heiratete. Ahmad ist ungelernter Arbeiter und Analphabet. Sechs Jahre vor dieser Hochzeit hatte er seine erste Frau Betool geheiratet. Sie war damals 14. [...] Ahmad will Bundeskanzlerin Angela Merkel danken: „Mama Merkel - sie ist die einzige Person, die das Leiden der Syrer gespürt hat. Auch den Deutschen danke ich“, sagt er. [...] Ahmad hat schon angekündigt, dass er in Zukunft vier Ehefrauen haben möchte und zehn (bis 20) Kinder. Inzwischen habe die Familie nach einer Klage einen Flüchtlingsstatus für drei Jahre erhalten. Damit könnte der Syrer auch arbeiten gehen, er möchte aber lieber bei den Kindern bleiben. [...]

Quellen: https://www.welt.de/vermischtes/article173743693/Vielehe-in-Pinneberg-Syrischer-Fluechtling-ueber-sein-Leben-mit-zwei-Ehefrauen.html#Comments / Veröffentlicht am 19.02.2018

Bzw: https://www.youtube.com/watch?v=Rf3vLYMQtlA

Bereits 2012 war das Problem bekannt, aber damals wurden Vielehen noch heimlich geführt:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html / Veröffentlicht am 30.09.2012

Grundsätzlich ist bereits die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe, in Deutschland gemäß § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Das gesetzliche Verbot der Mehrehe in Deutschland verhindert jedoch nicht ohne weiteres die Wirksamkeit tatsächlich erfolgter weiterer Eheschließungen; so ist selbst eine in Deutschland geschlossene Zweitehe (z. B. wenn der Standesbeamte die erste Ehe wegen Täuschung nicht erkannt hat) normalerweise wirksam und kann lediglich wieder aufgehoben werden. [...]

Grundsätzlich ist nur die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten, nicht die Führung der Ehe an sich. Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Mehrehe zulässigerweise eingegangen wurde, enthält das deutsche Ausländerrecht auch explizite Regelungen zum Ehegattennachzug. So bestimmt § 30 Abs. 4 AufenthG, dass ein Nachzugsanspruch grundsätzlich nur für einen der Ehepartner zur Zeit bestehen kann. Dies schließt allerdings den Nachzug eines weiteren Ehepartners nicht aus, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft zum zuerst nachgezogenen Ehepartner aufgehoben wird (Getrenntleben). Der zuerst nachgezogene Ehepartner kann in diesen Fällen u. U. sein Aufenthaltsrecht verlieren, sofern dieser nicht bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Polygamie))

Hier wurde wohl der Umweg über den Nachzug der Kinder / Familienzusammenführung der Kinder mit der Mutter gegangen, wodurch § 30 Abs. 4 AufenthG umgangen werden kann.

Selbst wenn (bzw. gerade weil) es rechtlich also möglich ist, dass Polygamie in Deutschland stattfindet, ist das Gerechtigkeitsempfinden der hiesigen Bevölkerung nachhaltig beschädigt!

Die Kommentare zu den beiden Artikel spiegeln hauptsächlich Fassungslosigkeit und Wut der Leserschaft wider.

Auszug aus den Kommentaren:

"Jeden Tag glaubt man, dass es nicht noch schlimmer kommen kann. Und jeden Tag wird man eines Besseren belehrt."

"Und wir gehen brav zur Arbeit, verzichten darauf den Tag mit unseren Kindern zu verbringen, bezahlen unsere Steuern, Miete, Krankenversicherung, damit andere bei ihren beiden Frauen den gewollten zehn Kindern und einem großen Haus mit großem Flachbildschirm genüßlich den Tag verbringen können und weitere Kinder zeugen. Ich glaube es nicht!"

"Es ist 18 Uhr 27 Uhr und ich bin noch bei der Arbeit. Mir tut der Kopf weh, ich habe eine leichte Erkältung aber ich habe seit heute morgen gearbeitet. Wenn ich meine Steuerabzüge anschaue, dann fällt mir nicht mehr viel dazu ein. Ich lebe auch nicht in einem Haus. Als Kind habe ich mit meinen Eltern und meinen Geschwistern auf 72 Quadratmetern gelebt. In einer Wohnung."

"Also wer noch eines Belegs bedurft hat, wie Recht und Gerechtigkeit bei uns erodiert sind: voilà!"

Bitte stellen Sie in Deutschland wieder Gerechtigkeit her! Danke

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,

    der Petition konnte leider nicht entsprochen werden. Die Begründung dazu finden Sie im Anhang.

    Herzliche Grüße

    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 1-19-06-263-016429 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Deutschland eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Eine Zeit lang duldete Gott, dass Männer mehrere Frauen hatten (1. Mose 4:19; 16:1-4; 29:18-29). Aber er hat die Polygamie nie eingeführt. Adam bekam von Gott nur eine Frau. Jesus Christus stellte im Auftrag Gottes den ursprünglichen Standard für die Ehe — die Monogamie — wieder her (Johannes 8:28). Als Jesus einmal über das Thema Ehe befragt wurde, betonte er, dass „der, welcher sie schuf, sie von Anfang an männlich und weiblich gemacht hat und sprach: ‚Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird fest zu seiner Frau halten, und die zwei werden e i n Fleisch sein‘ “

Wenn diese Menschen sich dazu entscheiden so zu leben sollten wir ihnen nicht im Weg stehen. Was ist denn falsch daran familien zusammen zu bringen?

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