Région: Allemagne

Nein zum Optionszwang! Petition zur Abschaffung der Optionspflicht für jugendliche Eingebürgerte!

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La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2012
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Optionspflicht abzuschaffen.

Die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern besitzen seit der Einführung des ius soli (2000) unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsbürgerschaft neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Im Alter zwischen 18 und 23 Jahren jedoch müssen sich diese Kinder entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen. Dieser Optionszwang soll abgeschafft werden.

Raison

Mit der Einführung des ius soli (Geburtsortsrecht) ist ein Kind deutscher Staatsangehöriger, wenn sich ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder seit drei Jahren im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis ist. Die Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, besitzen in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Im Alter zwischen 18 und 23 Lebensjahren haben diese Kinder gegenüber der Behörde zu erklären (Optionspflicht, Erklärungszwang), ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen. Seit dem Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 2000 erlangen mit Geburt ca. 40.000 Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgrund einer Übergangsregelung konnten im Jahr 2000 auch unter 10-jährige Kinder von der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts Gebrauch machen. Die ersten dieser Kinder sind nun volljährig, so dass die Optionspflicht zur Anwendung kommt. Im Jahr 2008 betraf dies 3.300 junge Menschen. In den folgenden Jahren werden jährlich zwischen 3.800 bis 7.000 Personen dazukommen. Ab 2018 werden jährlich 40.000 Personen betroffen sein. Mit der Optionspflicht – spätestens seit 2008 – schafft der Staat eine Trennung und damit einen Konflikt innerhalb dieser Generation: Bei EU-Bürgern, Spätaussiedlern sowie bei Personen, bei denen eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit schwierig oder unmöglich ist, wird die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptiert. Die Optionspflichtigen müssen sich – im Unterschied zu den anderen beiden Gruppen – für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Eine Mehrstaatigkeit gibt es nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz nicht, de facto werden aber jedes Jahr mindestens mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen die Mehrstaatigkeit haben. Im Jahr 2011 sind bspw. 50,4 % aller Eingebürgerten Mehrstaatler.

Unsere Forderung: Die Optionspflicht, die Jugendliche mit Mehrstaatigket zwingt, sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entweder für die deutsche oder ihre andere Staatsangehörigkeit zu entscheiden, soll abgeschafft werden.

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Die Staatsbürgerschaft ein Stück Identität. jeder und jede soll selber entscheiden, ob beibehalten möchte oder nicht.

Man muss sich schon für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, das "sammeln" von verschiedenen Staatsbürgerschaften bringt nur Probleme. Es muss ja niemand die dt. Staatsbürgerschaft annehmen, der lieber seine bisherige behalten möchte, so what?

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