Regione: Ofenbachas
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NEIN zur erneuten Grundsteuer B-Erhöhung der Stadt Offenbach am Main

Pareiškėjas nėra viešas
Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke
4 150 3 818 in Ofenbachas

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

4 150 3 818 in Ofenbachas

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Abwendung der geplanten rückwirkend geltenden Grundsteuererhöhung B von 600% auf 995% im Jahr 2019! Nachdem im Jahr 2013 von 430% auf 500%, sowie im Jahr 2015 von 500% auf 600% erfolgten Grundsteuererhöhung, wird nun dieses Jahr die Stellschraube noch stärker nach oben gedreht, indem die Grundsteuer B von 600% auf 995% erneut erhöht werden soll!

Bereits die 2-maligen Grundsteuererhöhungen der vergangenen Jahre haben das Maß weit überschritten und bei vielen Einwohnern, v.a. Rentnern und Familien mit geringen Einkommen, eine soziale Schieflage hervorgerufen.

Die nun erneut geplante massive Erhöhung der Grundsteuer, belastet Eigentümer und Mieter in gleichem Ausmaß. Eigentümer deren Immobilie als Altersvorsorge dienen sollte, werden indirekt enteignet. Mieter welche bereits jetzt schon auf Grund der Mietsteigerungen der vergangenen Jahre enorm belastet worden sind, werden durch die umgelegte Grundsteuer zusätzlich noch stärker belastet werden.

Der Adressat zur Schließung des kommunalen Haushaltslochs sollte nicht der Offenbacher Bürger sein, sondern die entsprechend verantwortlichen Politiker in Wiesbaden, bzw. Berlin. Dieselben haben nämlich zu verantworten, dass die Kosten - hauptsächlich die Sozialausgaben - dermaßen angestiegen sind, dass dies für den Normalbürger nicht mehr zu verstehen und finanziell zu verkraften ist.

Wenn den Stadtverordneten nichts Besseres einfällt, als diese bereits jetzt ungeheuerlich hohen Belastungen noch weiter zu steigern, sollten sie erst einmal darüber nachdenken, Wiesbaden und Berlin in die Pflicht zu nehmen. Sie mögen sich die fehlenden finanziellen Mittel dort abholen.

Priežastis

Die Erhöhung der Grundsteuer B als Kompensation der jahrzehntelangen Misswirtschaft in Offenbach am Main ist nicht mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit vereinbar.

Eine derartige Erhöhung verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (das Übermaßverbot). Diese Grundsteuererhöhung ist gleichzeitig ein Verstoß gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Eigentum, in dem es den Wert der Immobilie nachhaltig negativ beeinflusst.

Diese geplante Grundsteuererhöhung ist in höchstem Maße unsozial und belastet in erster Linie Menschen mit Altersbezügen (Renten und Pensionen) oder junge Familien. Diese Erhöhung hat ferner zur Folge, dass höhere Zuzahlungen bei SGB II oder SGB XII Empfängern, von den Steuerzahlern indirekt ebenfalls zusätzlich zu tragen sein werden.

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