Saúde

Nein zur Impfpflicht – § 20a IfSG abschaffen und Versorgungsnotstand im Erzgebirgskreis verhindern

Requerente não público
A petição é dirigida a
Landrat Frank Vogel
1.087 Apoiador 878 em Erzgebirgskreis

O peticionário não entregou a petição.

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  1. Iniciado 2022
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Die Unterzeichner fordern

den Landrat des Erzgebirgskreises,

die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung,

sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,

 

sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und dies abzulehnen.

 

Zudem wird der Landrat des Erzgebirgskreises aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN - Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Erzgebirge die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

 

Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Ab Mitte März ist mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Erzgebirgskreis sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)

Zum Beispiel schlagen Ärzte und Therapeuten im Raum Freiberg Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden. (https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/impfpflicht-aerzte-in-mittelsachsen-befuerchten-kuendigungswelle-artikel11928767)

 

Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege wird damit unweigerlich kommen und zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Erzgebirgskreis führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Erzgebirgskreis ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann. (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8758&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined)

 

Bisher sind zudem keine Notfallpläne für den Erzgebirgskreis bekannt bzw. ist bei einer Ungeimpften-Quote von über 30% unter den Beschäftigten in Pflegeheimen im Erzgebirgskreis nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann.

Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden und sich die politisch Verantwortlichen im Landratsamt des Erzgebirgskreises, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.

 

Zudem wird der Landrat des Erzgebirgskreises aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung ...

„Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“

 

... keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Erzgebirge die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre AfD-Landtagsabgeordneten aus dem Erzgebirgskreis

Thomas Thumm

Torsten Gahler

Thomas Prantl

 

Die Petition richtet sich an:

 

Landratsamt Erzgebirgskreis

Landrat Frank Vogel

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

 

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Postfach 11 01 33

01330 Dresden

 

Sächsische Staatskanzlei

Ministerpräsident Kretschmer

Archivstraße 1

01097 Dresden

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Bundeskanzleramt

Bundeskanzler Scholz

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Razões

Muito obrigado pelo seu apoio

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