Santé

Nein zur Impfpflicht - §20a IfSG abschaffen und Versorgungsnotstand in Nordsachsen abwenden!

La pétition est adressée à
Landrat Kai Emanuel
285 Soutien 194 en Saxe-du-Nord

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2022
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  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die Unterzeichner fordern

den Landrat des Landkreises Nordsachsen,

die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung,

sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,

sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und dies abzulehnen.

Zudem wird der Landrat des Landkreises Nordsachsen aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Nordsachsen die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

Raison

Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Speziell im Landkreis Nordsachsen beträgt die Impfquote unter den Mitarbeitern in Pflegeheimen (inkl. gültigem Genesenenstatus) aktuell 76,6%. Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Landkreis Nordsachsen sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)

Bereits seit geraumer Zeit herrscht in Nordsachsen in vielen Heimen und Krankenhäusern Mangel an Pflegepersonal, beispielsweise im Mediclin Waldkrankenhaus Bad Düben („Torgauer Zeitung“ vom 18.1.2022). Zudem schlagen Pflegekräfte und Ärzte auch sachsenweit Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden. (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-impfpflicht-pflegekraefte-folgen-100.html , https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/impfpflicht-jeder-zweite-zahnarzt-in-sachsen-rechnet-mit-kuendigungen-78773358.bild.html)

Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege wird damit unweigerlich kommen und auch zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Landkreis Nordsachsen führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Landkreis Nordsachsen ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann.

Bisher sind zudem keine Notfallpläne für den Landkreis Nordsachsen bekannt bzw. ist bei einer Ungeimpften-Quote von über 23,4% unter den Beschäftigten in nordsächsischen Pflegeheimen nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann. Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden und sich die politisch Verantwortlichen im Landratsamt Nordsachsen, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.

Zudem wird der Landrat des Landkreises Nordsachsen aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung:

„Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“ keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Nordsachsen die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

Die Petition richtet sich an:

 

Landratsamt Nordsachsen

Landrat Kai Emanuel

04855 Torgau

 

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Postfach 11 01 33

01330 Dresden

 

Sächsische Staatskanzlei

Ministerpräsident Kretschmer

Archivstraße 1

01097 Dresden

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Bundeskanzleramt

Bundeskanzler Scholz

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Gudrun Petzold aus Mockrehna

René Bochmann aus Bad Düben

Rico Winterlich

Merci pour votre soutien, Gudrun Petzold de Dresden
Question à l'initiateur

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Actualités

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