Familie

NEIN zur neuen Kita Satzung der Stadt Schwedt/Oder und JA zu mehr Familienfreundlichkeit

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder
1.266 Støttende 915 i Schwedt/Oder

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

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  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Kindertagesstätten verstehen sich als Ort der Freude und des Spiels. Kindertagesstätten verstehen sich als Bildungseinrichtung. Kindertagesstätten verstehen sich als Vorbild zur Übermittlung von Normen und Werten.

Im Land Brandenburg geben Eltern durchschnittlich 7% ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Kita plus Zusatzgebühren aus (Quelle Studie Bertelsmann-Stiftung). In Schwedt sind es bei einer Betreuung von 8 Stunden für ein Kind unter 3 Jahren 7,8% (bisher 6,2%) und für 10 Stunden Betreuung werden daraus 8,9% (bisher 6,9%) (Basis 50.000 EUR Jahreseinkommen; Träger Stadt Schwedt). Das bedeutet eine Mehrbelastung von ca. 70 Euro (810 Euro im Jahr) bei 8 Stunden Betreuung bzw. von ca. 80 Euro (980 Euro im Jahr) bei 10 Stunden Betreuung. So will es jedenfalls der Beschluss, der am 20.06.2018 von den Stadtverordneten der Stadt Schwedt mit Mehrheit beschlossen wurde.

Doch nicht nur diese teilweise heftige Gebührenerhöhung sondern auch die Mängel in dieser Satzung lassen uns Eltern stutzig werden.

So ist die Ferienregelung gem. §17 Abs. 2 KitaG Bbg sozialverträglich u.a. nach dem Elterneinkommen zu staffeln: in der Satzung gültig zum 01.08.2018 werden Pauschbeträge erhoben.

Die angesetzten Personalkosten für Erzieher sind mit 4.620,00 Euro pro Vollbeschäftigteneinheit fragwürdig.

Für Frühstück, Vesper, Milch und Obst sollen von den Eltern weiterhin gesonderte Beiträge geleistet werden. Das verstößt gegen gültiges Recht. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG Bbg haben die Personensorgeberechtigten „Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld)“. Des Weiteren wird geregelt, dass sich die Elternbeiträge „auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung verbundenen Leistungen" beziehen (§17 Abs 1 Satz 1 KitaG Bbg).

Auch die Außenwirkung dieser Satzung darf aus unserer Sicht nicht unterschätzt werden. Diese Satzung widerspricht dem Trend der sinkenden Beiträge in Brandenburg. Dies bedeutet einen akuten Standortnachteil für junge Familien und damit auch für die Wirtschaft als Arbeitgeber als auch für den Konsum – und dies in Zeiten des Fachkräftemangels.

Begrundelse

Wir Eltern fragen uns:

  1. Wie kann es sein, dass eine Satzung, die gegen gültiges Recht verstößt, beschlossen wird?
  2. Wie kann es sein, dass trotz des erklärten Ziels zur Beitragsfreiheit die Beiträge steigen?
  3. Wie kann es sein, dass bei einer Lebenspartnerschaft ein Einkommen von 25.000 Euro im Jahr (bei gleicher Verteilung) genügt, um den Höchstbeitrag zu zahlen?
  4. Wie kann es sein, dass der städtische Zuschuss an freie Träger von Kita Einrichtungen geringer ausfällt als bei kommunalen Einrichtungen (Kitafinanzierungsrichtlinie)?

Wir sagen: NEIN zu dieser Gebührenerhöhung, NEIN zu dieser fragwürdigen Kalkulation, NEIN zu dieser Kitafinanzierungsrichtlinie und NEIN zu diesem Rechtsbruch!

Wir fordern ein Umdenken und eine Gleichbehandlung unserer Kinder! Wir fordern eine rechtskonforme Kindertagesstättensatzung! Wir fordern gelebte Familienfreundlichkeit! Wir fordern Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten (Tagesmütter, Tagesväter)

Wir fordern die Stadtverordneten der Stadt Schwedt auf, den Beschluss 285/18/18 vom 20. Juni 2018 rückgängig zu machen und die Satzung hinsichtlich der Beitragskalkulation, der Einkommensstaffelung, der sozialen Verträglichkeit sowie der Einhaltung des Kitagesetzes anzupassen!

Helfen Sie uns einen Schaden von der Kommune abzuwenden! Helfen Sie uns Schwedt familienfreundlicher zu gestalten! Helfen Sie uns die Standortattraktivität zu erhöhen! Helfen Sie uns Bildung bereits für die Allerkleinsten kostenlos zur Verfügung zu stellen!

Wir bedanken uns bei den Unterstützern!

Ihre Elterninitiative Schwedt

Elterninitiative-Schwedt@gmx.de

Informationen zur Kita Satzung vom 4. Dezember 2014 Vorlage Nr. 36/14 Beschluss 33/03/14 finden Sie hier:

http://www.schwedt.eu/media_fast/457/vl_36_14_kitasatzung.pdf

Informationen zur Kita Satzung vom 20. Juni 2018 Vorlage Nr.351/18 Beschluss Nr. 285/18/18 finden Sie hier:

http://www.schwedt.eu/media_fast/457/vl_351_18_kindertagesstaettensatzung_neu_14062018.pdf

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