Alueella: Saksa
Yksityisyydensuoja

Neue DSGVO belastet Vereine u. kleinere/mittlere Unternehmen

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3 613 Tukeva 3 524 sisään Saksa

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 10.1.2019
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) und des neuen Datenschutzgesetzes in Deutschland verursachen hohen finanziellen Schaden und rauben der Vereinsarbeit wertvolle Zeit.

Die Bundesrepublik hat ein Bürokratie-Monster geschaffen – an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Anstatt Google, Facebook und Co. in Sachen Datenschutz in die Verantwortung zu nehmen, gehen die neuen Gesetze in Deutschland zulasten des Mittelstands und des Ehrenamts.

Als Kemptner Europaabgeordnete habe ich viele Rückmeldungen erhalten, dass insbesondere die erhöhten Dokumentationspflichten nur unter großem Zeitaufwand erfüllt werden können. Diese Mehrarbeit kostet Unternehmen sowie Ehrenamtliche natürlich auch entsprechend viel Geld. Jeder Schritt muss dokumentiert werden, von der Erfassung über die Ablage bis zum Löschen der Daten. Bei Verstößen drohen dann hohe Strafen.

Ein klares Ja zum Datenschutz! Es ist ein wichtiger Fortschritt, dass es in der Europäischen Union ein verbindliches europäisches Datenschutzrecht gibt. Allerdings hat Deutschland wieder einmal über die Stränge geschlagen und die europäischen Vorgaben deutlich verschärft. Ich halte den Aufwand für vollkommen unangemessen: Vor allem Vereinen und kleinen sowie mittleren Unternehmen wird das Leben schwer gemacht!

Als Bürgerin aber auch als Europaabgeordnete setze ich mich daher für schnelle Nachbesserungen ein. Ich fordere die Rückkehr zur Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016.

Perustelut

Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland eine neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz. Diese Gesetze wurden in Verbindung mit der Datenschutzverordnung der EU erlassen. Das Datenschutzrecht ist immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das sind Daten, die eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person betreffen.

Damit gelten unter anderem auch Betriebe und Vereine als datenverarbeitende Unternehmen, wenn sie Mitarbeiterdaten erfassen und Kundendaten speichern. Die Umsetzung der DSGVO in Deutschland stellt vor allem Freiberufler, Vereine sowie kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen.

Durch die, vom europäischen Parlament eingebaute Öffnungsklausel, hat Deutschland ein Bürokratiemonster geschaffen, ohne dabei einen Mehrwert für unsere Bürger zu schaffen. Dies bedeutet finanziellen Schaden sowie einen unverhältnismäßigen Zeit- und Arbeitsaufwand.

Deswegen hoffe ich mit Ihrer Unterstützung ein Umdenken zu erzielen. Vielen Dank.

Ulrike Müller, Europaabgeordnete für die Freien Wähler

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    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Väittely

Was gut gemeint war von der EU und für Großbetriebe richtig ist, ist ein WAHNSINN für kleiner Betriebe und Vereine. Es geht auch anders - Siehe Österreich. Die Abmahnkanzleien werden sich freuen. Wehrt Euch dagegen!

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