Région: Allemagne
Logement

Neues Gesetz zur Maklerprovision benachteiligt Immobilienkäufer erneut und sollte angepasst werden.

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
43 Soutien 43 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2021
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Das neu verabschiedete Gesetz zur Maklerprovision §656 BGB, welches am 23.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde eingeführt, um den Käufer zu entlasten. Es beinhaltet in eigenen Worten: Die Pflicht, dass Verkäufer und Käufer sich die Maklerkosten jeweils zu 50% teilen müssen. Es wurde jedoch nicht bedacht, dass der Immobilienmarkt inzwischen in vielen Regionen so angespannt ist, dass die einzig bevorteilten durch diese Gesetzesänderung die Makler sein werden/sind und die Käufer wiederum zusätzlich benachteiligt werden.

Warum dies so ist: In unserer Region (Landkreis Böblingen und Großraum Stuttgart) hat dies seither zu einer signifikanten Preiserhöhung geführt. Warum: Die Verkäufer schlagen ihren Teil der Provision auf den Immobilienverkaufspreis auf (zu Recht, das würde jeder Bürger tun). Dies hat zur Folge, dass die Preise weiter steigen. Die Zusatzkosten werden also auf den Käufer umgelegt.

Hinzu kommt die Tatsache, dass sich die Makler wohl bewusst sind, dass in den angespannten Regionen die Käufer bereit sind, hohe und auch höhere Preise inkl. Maklerprovision zu zahlen, um überhaupt Immobilieneigentum erwerben zu können. Dies hat zur Folge, dass auf den bekannten Portalen wie Immoscout, Immonet etc. die Maklerprovisionen für den Käufer fast unverändert geblieben sind. Hinzu kommt allerdings additiv der gleiche Teil für den Verkäufer. Dies bedeutet, dass die Makler zum Teil mittlerweile Provisionen von über 8% in Summe von Käufer und Verkäufer erhalten (im Vergleich zu den Werten von vorher mit ca. 4,76%) sind dies bei einer Kaufpreissumme von bspw. 800.000 TEUR nicht mehr "nur" 38.000 EUR, sondern mittlerweile sogar bis zu 64.000 EUR (Beispielhaft!).

Wer profitiert also von dem neuen Gesetz? Die Makler, die nun fast die doppelte Provision erhalten können, von dem die Hälfte ca. auf den Immobilienverkaufspreis aufgeschlagen wird. Das einzige Resultat des gut gemeinten Gesetzes ist also der weitere Anstieg der Immobilienpreise in sowieso schon angespannten Regionen sowie der daraus entstandene monetäre Nachteil für den Käufer.

Es sollte daher bitte über eine Anpassung des Gesetzes nachgedacht werden. Eine mögliche Lösung wäre die Deckelung der Maklerprovision auf beispielsweise max. 4% vom Verkaufspreis IN SUMME für beide Parteien. Die "gerechteste" Lösung, dass der Verkäufer als Auftraggeber die Maklerprovision alleine trägt, ist ja leider seitens der Bundesregierung nicht gewünscht. Eine Deckelung der Provision ist allerdings mehr als überfällig.

Raison

Viele Bürger suchen nach der Sicherheit und dem positiven Lebensgefühl, die eine eigene Immobilie mit sich bringt. Dem normalen "durchschnittlichen" deutschen Bürger wird dies immer weiter erschwert und kann teilweise sogar aufgrund der enormen Preisanstiege als illusorisch angesehen werden. Deutschland hat hier eine extreme Aufholposition gegenüber anderen (europäischen) Ländern, in denen oftmals eine weit höhere Quote an Immobilieneigentum in der Bevölkerung herrscht.

Durch die Anpassung des § 656 BGB bzw. durch die Durchsetzung einer Deckelung der Maklerprovision wird dem Preisanstieg der Immobilien weiter vorgebeugt und der Käufer bei den Nebenkosten des Immobilienkaufs entlastet.

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