Alueella: Saksa

Neuformulierung von § 23 (3) Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Tukeva 13 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Neuformulierung von § 23 (3) Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gefordert. Gegenüber dem aktuell geltenden bzw. in der Reform zum WEG diskuktierten Wortlaut soll sinngemäß, aber natürlich rechtlich korrekt, wie folgt neu formuliert werden: "Auch ohne Versammlung ist ein Beschluss gültig, wenn die jeweils, ggf. an anderer Stelle im WEG, bestimmte Anzahl an Wohnungseigentümern ihre Zustimmung zu diesem Beschluss in Textform erklären."

Perustelut

Es ist nicht einzusehen, aus welchem Grund ein Beschluss, der schriftlich als so genannter Umlaufbeschluss gefasst wird/werden muss (z.B. Corona/COVID-19-Regelungen oder kurzfristig bei noch nicht absehbarem Termin für eine ordentliche Eigentümerversammlung), im Hinblick auf das Zustandekommen schlechter gestellt ist als ein Beschluss, der in einer ordentlichen/außerordentlichen Eigentümerversammlung unter physischer Anwesenheit von einer Anzahl an Eigentümern gefasst wird. In der momentanen Fassung des WEG und im Vorschlag zur Reform des WEG wird für alle Umlaufbeschlüsse, egal welchen Inhalts, Allstimmigkeit gefordert. Bei Beschlüssen unter persönlicher Anwesenheit in einer Versammlung genügt in den allermeisten Fällen die Stimmenmehrheit – und nur in bestimmten Fällen ist Einstimmig- bzw. Allstimmigkeit gefordert! Dieser Diskrepanz soll durch die Petition über die Neuformulierung von §23 (3) WEG Rechnung getragen werden.

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