Регион: Германия

Neuregelung der Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber Anlegern

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Петицията е затворена

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  1. Започна 2020
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Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Neuregelung der Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber Anlegern gefordert.

Причина

Der Bilanzskandal bei der Wirecard AG hat deutlich gemacht, dass sowohl Abschlussprüfer als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden. Trotz jahrelanger öffentlicher Kritik an der Bilanzierungspraxis der Wirecard AG und der Intransparenz bzgl. der von der AG bedienten Händlergruppen sind weder die Abschlussprüfer noch die BaFin entsprechenden Hinweisen nachgegangen. Ein Grund hierfür sind sicherlich die vom Gesetzgeber geschaffenen Komfortzonen bezüglich der Haftung von Abschlussprüfern und der BaFin. Während die Abschlussprüfer für ihre Tätigkeit bei börsennotierten Unternehmen Honorare in Millionenhöhe erhalten, ist deren Haftung gem. § 323 Abs. 2 Satz 2 HGB auf 4 Mio. Euro beschränkt, sofern kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Diese Haftungsgrenze führt sicherlich nicht dazu, die Genauigkeit der Prüfer bei der Abschlussprüfung zu fördern. Die bisherige Begrenzung der Haftung steht in keiner Relation zu den von den Gesellschaften bezahlten Honoraren und den möglichen Schäden auf Seite der Investoren, die durch ein fahrlässiges Handeln der Abschlussprüfer entstehen können. Daher gehört diese abgeschafft oder zumindest an die Realität angepasst. Auch die Haftung der BaFin muss neu geregelt werden. Die unter Rechtsgelehrten herrschende Meinung sieht die BaFin aktuell in einer komfortablen Position, da diese gem. § 4 Abs. 4 FinDAG nur im öffentlichen Interesse tätig werde. Dies hat in bisherigen Entscheidungen meist eine Haftung der BaFin und damit des Staates ausgeschlossen. Dieses Prinzip muss aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger spätestens nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit dringend geändert werden. Besonders dramatisch werden die Konsequenzen von Fehlentscheidungen der BaFin anhand des Beispiels Wirecard deutlich. Trotz mehrfacher Anzeigen von Investorenseite und kritischer Berichterstattung über die Bilanzierungspraxis seit dem Jahr 2008 ist die BaFin im Fall Wirecard elf Jahre (!) nicht tätig geworden. Stattdessen wurde die BaFin zum Handlanger der Wirecard AG, u.a. indem im Februar 2019 ein Leerverkaufsverbot in Aktien der Wirecard ausgesprochen wurde und gegen Journalisten, die nur ihrer Arbeit nachgekommen sind, wegen Marktmanipulation angezeigt wurden. Die Aktionen der BaFin wurden von Investoren immer wieder als Bestätigung dafür angesehen, dass die kritische Berichterstattung in den Medien unangemessen sei und nur dazu diene, den Aktienkurs der Wirecard-Aktie nach unten zu manipulieren. Dass die BaFin in einem solch krassen Fall von eigenem Fehlverhalten nicht haften soll, kann nicht nachvollzogen werden. Dies muss dringen geändert werden.

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