Regione: Tiuringija

Neuregelung des Fremdsprachenunterrichts in der Oberstufe

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
81 rėmėjas 81 in Tiuringija

Peticija pabaigta

81 rėmėjas 81 in Tiuringija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Ich möchte Ihnen vorschlagen, für die jetzigen 9. und 10. Klassen über eine Übergangsregelung nachzudenken. Diese könnte z.B. beinhalten, dass es den Schülern weiterhin möglich ist, ab der 11. Klasse eine neue Fremdsprache zu beginnen, um die Chance zu gewährleisten, im Abitur angemessene Leistungen erbringen zu können. Zusätzlich sollte es eine faire Regelung für Schüler, die ihren Realschulabschluss bereits abgeschlossen haben, geben. Mit der sofortigen und rigiden Durchsetzung der aktuellen Gesetzesänderung ist dies für uns nicht möglich.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Veränderungen / Anpassungen der ThürSchO2018 hinsichtlich der Fremdsprachen - lernen einer Fremdsprache für mindestens 4 Jahre - keine Regelung für Schüler die von der Realschule nach der 10. Klasse auf das Gymnasium wechseln

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Bildungsministerium Kultusminister Helmut Holter Wie wird die Petition begründet? Ich bin Schülerin am Friedrich-Schiller-Gymnasium Eisenberg. Zurzeit gehe ich in die 10. Klasse. Voriges Jahr habe ich meinen Realschulabschluss absolviert und möchte nun auch noch mein Abitur bestehen. Seit der 7. Klasse habe ich an der Regelschule Russisch als zweite Fremdsprache belegt. Jedoch sind meine Sprachkenntnisse mangelhaft, da der Unterricht aufgrund häufiger Krankenheit meiner damaligen Lehrerin oftmals ausgefallen ist und ich nicht auf dem Niveau unterrichtet wurde wie am Gymnasium. Infolgedessen habe ich nun ein großes Problem: Es zeigt sich, dass ich keinesfalls über ausreichende Kenntnisse verfüge, um den Lernstoff, der von der 5. Klasse an am Gymnasium vermittelt wurde, aufzuholen. Das führt dazu, dass meine Leistungen, nicht den Anforderungen entsprechen. Durch die Neuregelung der Anforderungen in den Fremdsprachen habe ich keine Chance, ab der 11. Klasse zusätzlich eine neue Fremdsprache zu erlernen und meine Kenntnisse dem Niveau der Gymnasialschüler anzugleichen. Leider betrifft dieses Problem nicht nur mich. So haben zwei meiner Mitschüler, die ebenfalls den Bildungsweg über die Realschule gewählt haben, keine zweite Fremdsprache erlernen können. Auch sie sollen/müssen das seit der 5. Klasse am Gymnasium vermittelte Fremdsprachenwissen aufholen. Das ist im Laufe des Schuljahres kaum möglich. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? konstruktive Regelung, welches ehemaligen Realschülern ermöglicht ihr Abitur erfolgreich zu absolvieren

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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žinios

  • In der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde die Petition von 82 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht worden ist, hat der Petitionsausschuss von einer öffentliche Anhörung zu der Petition abgesehen.

    Unabhängig davon hat sich der Ausschuss jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. In seine Beschlussfassung hat er die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.

    Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:

    Hintergrund der Änderungen im Fremdsprachenangebot des gymnasialen Bildungsgangs ist... toliau

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