Gegevensbescherming

Neuregelung und Einhaltung der Trennung von Kirche und Staat

Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
79 Ondersteunend 79 in Duitsland

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  1. Begonnen 2020
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  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Die Konkordatverträge sollten aufgekündigt werden, da das Einziehen der Kirchensteuer durch den Staat in eklatanter Weise eine Verletzung der Datenschutzrichtlinien darstellt. Der Staat soll nicht mehr die Steuern für die Kirche einziehen. Dem Arbeitgeber werden durch das Finanzamt, ohne, dass es dem Bürger möglich ist das zu verhindern, Informationen gegeben, die zu seinem direkten Nachteil führen können. Da es Arbeitgeber gibt, für die eine oder keine Kirchenzugehörigkeit ein Ausschlusskriterium für die Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern, darstellt.

Reden

Solange der Staat für die Kirche die Steuern eintreibt, ist eine klare Trennung zwischen Staat und Kirche aus meiner Sicht nicht gegeben. Da jetzt auch noch diese Verletzung des Datenschutzes dazu kommt, ist es an der Zeit das endlich zu ändern. Sollte dazu eine Kündigung der Konkordatsverträge notwendig sein, so sollte dies geschehen.

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Nieuws

Die Kirchen zahlen dem Staat auf der Grundlage von Verträgen eine Vergütung von 2,5 bis 4 % der durch den Staat berechneten und beigetriebenen Kirchensteuern. Gem. BGH sind jedoch Inkassokosten von 6% sachgerecht. Dem Staat entgehen somit ca. 500 Mio. € Inkasso-Vergütung - also in dieser Höhe Subvention der Kirchen, die auch von Nicht-Kirchenangehörigen gezahlt werden.

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