Kraj : Německo

Neuzuteilung ungenutzter Kassensitze von u. a. niedergelassen Ärzten durch KÄVen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Bundestag möge beschließen, dass alle Kassenärztliche Vereinigungen (KÄVen) des Bundes und der Länder verpflichtet werden, zugeteilte Kassensitze von niedergelassen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten etc. nach deren Renteneintritt oder Geschäftsaufgabe zwangsweise wieder zurückzunehmen und mittels eines erneuten kostenlosen Ausgabeverfahrens bedarfsgerecht erneut einem Bewerber kostenlos zuzuteilen.

Odůvodnění

Offensichtlich ist es ist in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten gängige Praxis, dass Kassensitze, die von den KÄVen einst kostenlos niedergelassenen Ärzte, Zahnärzten, Psychotherapeuten etc. zugeteilt wurden, dann entweder bei deren Praxisweitergabe/-verkauf geldwert an den Übernehmenden der Praxis weitergegeben oder gar an andere Interessenten mit beträchtlichen Wert veräußert werden. Diese kann nicht im Sinne des Wohls der Allgemeinheit sein, denn mit der Einführung der Kassensitze für Gesetzlich-Krankenversicherte war eigentlich u.a.a. eine Steuerung der Verfügbarkeit von Praxen in der Fläche beabsichtigt. Diese Steuerungsfunktion ist aber schon lange nicht mehr gegeben, denn viele Praxen wurden von der beabsichtigten Verteilung in der Fläche durch deren Inhaber in mittlere, große oder größere Städte durch Umzug konzentriert.Weiterhin kann durch die geldwerte Weitergabe der Kassensitze durch deren Inhaber an Interessenten keinesfalls mehr von sinnvoller Steuerung der Praxenverteilung im Land ausgegangen werden. Auch kann es nicht sein, dass sich eine kostenlose immaterielle Zuteilung in einen geldwerten Vorteil für Einzel-Personen verkehrt.Dieser unhaltbare Zustand kann nur aufgelöst werden, wenn die Zuteilung eines Kassensitzes durch eine KÄV personenbezogen und unveräußerlich ist. Dies bedeutet dementsprechend auch, dass nach Aufgabe der Berufsfähigkeit des Arztes, des Zahnarztes, des Psychotherapeuten etc., dieser ausgegebene Kassensitz auf die KÄV zurückfällt und entweder wieder den Bewerbern in einem offenen Bewerbungsverfahren zugeteilt oder bedarfsgerecht durch die KÄV vergeben wird.

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