Reģions: Lejassaksija
Dzīvnieku aizsardzība

NHundG entschärfen

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Niedersächsischen Landtag
49 Atbalstošs 26 iekš Lejassaksija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Meine alte und kranke Hündin, die kaum Laufen kann, wurde vom Veterinäramt bezichtigt, gewildert zu haben und zwar aufgrund eines angeblichen Hinweises aus der Bevölkerung. Es gibt keine Angaben, wo und wann mein Hund gewildert haben soll und wer das behauptet. In Niedersachsen leben ca. 450.000 Hunde, davon wurden, seit es das NHundG gibt, 250.000 Hunde als gefährlich eingestuft. Das bedeutet, Wesentest (kostet ca. € 500,-), Sachkundenachweis (kostet ca. € 120,--) Bebeitungsgebühren des Veterinäramtes ca. € 400,-. Die Veterinäre und Vetrinärinnen begutachten Hunde (kosten ca. € 80,-- ) und stellen entweder die Nichtgefährlichkeit oder die Gefährlichkeit eines Hundes fest. Obwohl die Veterinäre/Veterinärinnen keine ausgebildeten Sachverständigen für das Verhalten bei Hunden sind, sondern "nur" Tierärzte, können sie Hunde nach den allgemeinen Lebenserfahrungen begutachten.Jeder, der in der Freien Wirtschaft als Selbständiger Hunde begutachten will, muss seine Qualitfikation und eine Jahre lange Praxis im Umgang mit Hunden nachweisen. Hundeschulenbetreiber müssen zertifiziert sein, also auch Qualifikation und langjährige Erfahrung mit Hunden nachweisen - nur die Veteriäre von den Veterinärämtern nicht!!! Es liegt auf der Hand, dass es hier nur darum geht, die desolaten Kassen der Gemeinden mit überhöhten Hundesteuern zu füllen bzw. der Lobby der Versicherungswirtschaft (Zwangshaftpflichtversicherung)und der Tierärzte wurde ein Geschenk gemacht, denn die meisten Sachverständigen für den Wesenstest und den Sachkundenachweis sind Tierärzte. Wie man im Internet nachlesen kann, ist die Anzahl der "wirklichen Beissvorfälle" in Niedersachsen sehr gering und rechtfertigt ein solch hartes Hundegesetz auf gar keinen Fall. Die Tierheime sind zwischenzeitlich bis unter Dach mit gefährlichen Hunden überfüllt, können die Kosten nicht mehr tragen, denn so ein gefährlicher Hund ist nur an einen neuen Besitzer vermittelbar, der die Genehmigung hat, einen gefährlichen Hund zu halten und das haben kaum Interessenten. Nun weigern sich die Tierheime, gefährliche Hunde aufzunehmen und man hat begonnen, da diese Hunde nicht zu vermitteln sind, sie zu töten. Die Veterinäre sind Schuld daran und kommen ihrem Auftrag als Tierschutzbeauftragte in keiner Weise nach, sondern fördern diese unendliche Tierquälerei auch noch. Nach dem NHundG können Hunde schon allein wegen des Verdachtes der Gefährlichkeit als gefährlich eingestuft werden. Es sollten nur Hunde, die wirklich ein anderes Tier oder einen Menschen durch tatsächliche Bisse verletzt haben, als gefährlich eingestuft werden dürfen. Übrigens sollte das Gesetz für alle Hunde gelten, auch für Jagdhunde! Vor allem müssen vom Veterinäramt eindeutige Beweise für Anschuldigungen gegenüber Hundehaltern/innen erbracht werden müssen und nicht nur haltlose Beschuldigungen aufgrund von angeblichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu einem Verfahren führen können oder gar Anzeigen von mißgünstigen Mitbürgern aufgrund von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch sollten Hunde, die den Wesenstest und die praktische Sachkundeprüfung bestanden haben, wieder als nicht gefährlich gelten, so, wie es mittlerweile auch in anderen Bundesländern praktiziert wird. Denn hier in Niedersachsen bleibt auch ein Hund, der alle Prüfungen positiv absolviert hat, sein Leben lang ein gefährlicher Hund; er muß sein Leben lang an der Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen und außerdem eine Hundeschule besuchen..Kosten ohne Ende, kein Wunder, dass die Tierheime bis zum Anschlag mit angeblich gefährlichen Hunden überfüllt sind und sich mittlerweile weigern, solche Hunde aufzunehmen. Tierschutz scheint in Deutschland ein Fremdwort zu sein.

Pamatojums

In Niedersachsen werden Hunde aus fadenscheinigen Gründen von den Veterinärämtern als gefährlich einklassifiziert, ohne Beweise und oft aus reiner Willkur. Bitte unterstützen Sie meine Petition, damit dieses ungerechte Gesetzt geändert wird und nur wirklich bissige Hunde verurteilt werden können. Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung

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