Nichtraucherschutz - Stärkerer Schutz für Nichtraucher in öffentlichen Bereichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
246 Unterstützende 246 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

246 Unterstützende 246 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Nichtraucher in öffentlichen Bereichen zunehmend zu schützen, indem der Deutsche Bundestag strengere Vorgaben bezüglich Raucherbereiche einführt. Diese Raucherbereiche dürfen keine Durchgänge/Eingänge (Supermärkte, Schulen, Ämter und weitere) sein, sowie andere Bereiche durch die ein Nichtraucher gezwungen ist, durchzugehen oder zu stehen, wie zum Beispiel Bushaltestellen und Bahnstationen.

Begründung

Nach momentanem Stand befinden sich Raucher immer vor Eingängen sowie Treppen, die zu Bahnhaltestellen führen. Dadurch wird jeder Nichtraucher erst einmal gezwungen, sich durch den Rauch zu begeben und kann diesem praktisch unmöglich ausweichen. Zukünftig sollen diese mit großem Abstand von diesen Bereichen gelegt werden, sodass ein Nichtraucher ungestört vorbeilaufen kann.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-15-21270-005385 Nichtraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Nichtraucher in öffentlichen Bereichen zunehmend zu
    schützen, indem strengere Vorgaben bezüglich Raucherbereiche eingeführt werden.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, diese Raucherbereiche dürfen keine
    Durchgänge/Eingänge (Supermärkte, Schulen, Ämter und weitere) sein, sowie
    andere Bereiche, durch die ein Nichtraucher gezwungen ist, durchzugehen oder zu
    stehen (Bushaltestellen/Bahnstationen).

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen... weiter

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