Rajon : Turingia

Noch eine Hochspannungsleitung und ein "Weiter so", NEIN DANKE!

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
218 Mbështetëse 218 në Turingia

Peticioni është hequr nga platforma

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  1. Filluar 2021
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Zum Schutz der Bürger, der Natur und unserer Kulturlandschaft darf es im Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ und Umland keine weiteren Hochspannungsleitungen mit Umspannwerk geben!

Der geplante Bau eines Umspannwerkes sowie einer Hochspannungsleitung für den Großinvestor sind somit abzulehnen!

Welche Entscheidung wird beanstandet? Fehlende Bürgerbeteiligung, da kein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt werden soll!

Notwendigkeit für den Bau wird in Frage gestellt, da keine technischen, volkswirtschaftlichen, nachhaltigen und modularen Alternativen geprüft worden sind.

Bei der Auswahl der möglichen Anschlussvarianten (Trassen) wurden bisher lediglich ein simpler Kostenvergleich angesträngt.

Was fehlt noch? Es muss eine klare Festlegung der maximalen elektrischen Anschlussleistung für das komplette Industriebgebiet „Erfurter Kreuz“ getroffen werden, um den gewaltigen Energiehunger einzelner Investoren einzuschränken!

Es muss von einem unabhängigen Dritten eine allumfassende konzeptionelle nachhaltige Prüfung der Erschließung unter Berücksichtigung nachhaltiger Energiequellen erfolgen. Es darf nicht jeder potenzielle Gewerbe- und Industriekunde separat bei den Anschlusslösungen betrachtet werden, sondern in seiner Gesamtheit.

Es müssen verschiedene Energieszenarien aufgestellt, bewertet, dokumentiert, veröffentlicht und nachjustiert werden!

Es muss ein modularer Zu- und Rückbau von Infrastruktureinrichtungen (Bauwerke, Umspannwerk. Leitungen, etc.) nach festzulegenden Regeln manifestiert werden und auf deren Umsetzung mit drastischen Ordnungs- und Strafgeldern bei nicht Erfüllung sanktioniert werden. Hier bietet sich auch die verbindlichen Forderungen für die Betreiber solcher Anlagen in Form von finanziellen Rückstellungen für den Rückbau an!

Das bestehende Umspannwerk „Thörey“ wurde bei der Erschließung des Gewerbegebiets „Thörey“ so angelegt, dass eine Leistungsbereitstellung für das Gewerbegebiet und Industriegebiet bereits heute gegeben ist!

Es muss möglich sein, dass sich die beiden für das Gebiet zuständigen Konzessionäre (Thüringer Energienetze und SW Arnstadt) zusammensetzen und eine unabhängig vom Konzessionsgebiet und wirtschaftlichen Eigeninteressen, den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Infrastruktur ohne bemerkenswerten Ressourcenverbrauch und unter Berücksichtigung neuester Technologien und der Digitalisierungsmöglichkeiten prüfen!

Weiterhin muss ein Arealnetzbetrieb (Industrienetz) für diese Flächen technisch, wirtschaftlich und rechtlich von einem unabhängigen Dritten bewertet werden, um die Kommunen und in der Folge die Bürger dauerhaft an der galaktischen Erschließung partizipieren zu lassen. Beispielsweise eine gemeinsame Betriebsgesellschaft könnte hier eine Option sein.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Das Land Thüringen durch Landesverwaltungsamt.

Die relevanten Entscheidungen sind im Einvernehmen zwischen Landesregierung, LEG, den dafür zuständigen kommunalen und landeseigenen Behörden, dem zuständigen Netzbetreiber sowie Großinvestor bereits abgestimmt und getroffen worden.

Wie wird die Petition begründet? •Wir wollen mit unserem teilweisen sehr intensiven persönlichen Engagement für nachfolgende Generationen den Lebensmittelpunkt, Natur am Erfurter Kreuz und Umland und auch für die Zukunft lebenswert erhalten. Wenn wir das alle wollen, so sollten wir gemeinsam daran arbeiten, uns auch mal reiben und Konsens herstellen. Ein „Weiter so“ der unverbindlichen und nach unserem Empfinden für uns nachteiligen Maßnahmen, die vom Land Thüringen, der LEG, den Verwaltungen, verschiedenen Politikern und Interessenverbänden teilweise getragen und befördert werden, können wir nicht befürworten und auch nicht unterstützen. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? •Die Bürger wurden und werden bisher nicht beteiligt! Lediglich nichtöffentliche Sitzungen mit dem Status der „Geheimhaltung“ gab und gibt es!

•Für uns ist nicht zu erkennen, dass die bisherigen planerischen Infrastrukturmaßnahmen dem Klima- und Naturschutz dienen.

•Die Planungen berücksichtigen die berechtigten Sorgen und Interessen der in mittelbarer und unmittelbarer Nähe lebenden Menschen nicht.

•Vielmehr stehen hier lediglich die wirtschaftlichen Interessen der Investoren und Interessen der Politik im Vordergrund.

•Dieser massive Eingriff in unsere Landschaft hat Auswirkungen auf uns Menschen und auf unsere Lebensqualität.

•In der Informationsveranstaltung vom 11.12.2019 hatten Contemporary Amperex Technology Co. Limited (CATL) und der Wirtschafts- und Wissenschaftsminister, Wolfgang Tiefensee, eingeladen.

•Die Vorstellung der Infrastrukturmaßnahmen war die erste öffentliche Veranstaltung zu dieser Thematik, in welcher die Bürger erstmalig Fragen stellen, Ängste und Sorgen formulieren konnten und Vorschläge unterbreiten durften bzw. ihre Gesprächsbereitschaft signalisierten.

•Bis dato. wurde dieses Thema vom nicht mit uns, den Bürgern diskutiert oder zu mindestens informiert.

•Das Vertrauen in die Arbeit der LEG und dem Wirtschafts- und Wissenschaftsminister, Wolfgang Tiefensee, ist beschädigt, da wir unsere Interessen, Sorgen und Bedenken nicht im Ansatz gewahrt sehen und wir zudem in der Veranstaltung am 11.12.2019 bspw. auf die Frage zur Errichtung einer 110-kV-Leitung nicht ehrlich informiert worden sind. Zu diesem Zeitpunkt war allen im Podium bewusst und seit Sommer des Jahres 2019 bekannt, dass eine solche Leitung mit dem ansässigen Netzbetreiber bereits besprochen und drei Varianten planerisch vorliegen. Weiterhin wurde uns bekannt gegeben, dass man nunmehr von 150 MW ausgeht, was neben dem bereits angezeigten 110-kV-Anschluss für einen einzelnen Großinvestor einen weiteren Netzausbau erforderlich machen wird. Und das ist nur ein Kunde. Wir reden hier bereits unter vorgehaltener Hand von einer Anbindung an das Höchstspannungsnetz, da die angrenzenden bzw. vorhandenen 110-kV-Leitungen durch den weiteren Ausbau des Erfurter Kreuzes und dessen exorbitanten Energiehunger thermisch an ihre Grenzen kommen werden.

•Zur Bürgerinformation und im Rahmen der Beantwortung von Fragen machte der Wirtschafts- und Wissenschaftsminister, Wolfgang Tiefensee, deutlich, dass „man schon auch über Gegenleistungen für die Region und Bürger reden muss und dazu als Landesregierung auch bereit sei“. In sechs Monaten soll es dazu eine weitere Veranstaltung geben, um über Zwischenergebnisse zu diskutieren und für die Bürgerfragen soll es einen zentralen Ansprechpartner geben. Zum Glück gab und gibt es Corona und es fehlt an einem Digitalisierungskonzept, sonst hätten die Protagonisten liefern müssen (etwas Ironie in unserer Situation sei erlaubt)!

•Im Rahmen dessen hat der Wirtschafts- und Wissenschaftsminister, Wolfgang Tiefensee, gemeint, „man müsste der Gemeinde schon auch eine Gegenleistung, beispielsweise mit einem neuen Feuerwehrauto, zukommen lassen.“ Ein Feuerwehrauto soll uns beruhigen? Hierfür gibt es bereits landesweite Vorgaben, wer, wann ein Feuerwehrauto erhalten müsste. Ein solches Feuerwehrauto sehen wir nicht im Ansatz als Kompensation unserer Nachteile an.

•Dieser massive Eingriff in unsere Region, in unsere Natur und Landschaft, hat Auswirkungen auf uns Menschen, auf unsere Lebensqualität hier vor Ort. Seitens des Landes Thüringen erwarten wir einen angemesseneren Ausgleich für diesen Eingriff, einen Ausgleich, der weit über die Mindestanforderungen der Genehmigungsbehörden deutlich hinausgeht. Dieses Missverhältnis im Sinne der Menschen muss aufgelöst werden. Hierbei sind Mensch, Natur, Landschaft und Infrastruktur im Besonderen zu bedenken.

•Am 1. Januar 2020 ist das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) in Kraft getreten. Dieses regelt nunmehr vollständig den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In dem Bewusstsein, dass in einer Informationsgesellschaft die Kenntnis von Informationen eine Voraussetzung aktiver Teilhabe am gesellschaftlichen wie politischen Leben ist, soll das Gesetz dazu beitragen, interessierten Bürgern(innen) an dem bei staatlichen Stellen vorhandenen Wissen partizipieren zu lassen. Die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen führt zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns. Die durch die Interaktion bewirkte weitergehende Legitimation staatlichen Handelns stellt ein wesentliches Element eines modernen Staatswesens dar.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? •Die Petenten und zahlreiche Unterstützer haben sich mittels offener Briefe (Ministerpräsident, Verwaltungen, Landratsamt, verschieden Politiker auf Landes- und Kreis- und Kommunalebene etc.) massiv eingebracht, ihre zahlreichen Bedenken formuliert und in der Öffentlichkeit dargestellt.

•Rechtsbehelfe gegen eine potentielle Weiterführung dieser Maßnahmen ohne Prüfung von wirklichen Alternativen behalten sich mehrere Beteiligte ausdrücklich vor.

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