Reģions: Vācija

Notargebühren - Informationspflichten von Notaren gegenüber Mandanten

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Deutschen Bundestag
219 Atbalstošs 219 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird eine dahingehende Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes gefordert, dass Mandanten vor der Beauftragung eines Notars zunächst umfassend und nachweisbar über dessen Tätigkeit, die vorgeschlagenen Beurkundungen sowie die zu erwartenden Kosten informiert werden.

Pamatojums

Auch unter dem neuem Recht können Laien und selbst ein großer Teil der Juristen eine Notargebührenrechnung sicher nicht im Detail nachprüfen. Leider ist ein Notar nicht angehalten, bereits vor Beginn seiner Tätigkeit seinen Mandanten auf evtl. entstehende Kosten und Gebühren hinzuweisen. Die Rechtsprechung erwartet vom Mandanten, dass er sich selbst vorher darüber informiert; ja man setzt sogar voraus, dass er grundsätzlich davon ausgehen muss, dass ihm Kosten bei der Inanspruchnahme eines Notars entstehen. Das ist vielen Laien, oder Personen, die zum ersten Mal einen Notar in Anspruch nehmen möchten nicht bekannt. Oft erfahren die Mandanten erst in der Folge, durch den Erhalt einer Kostenrechnung, z. B. für eine Entwurfsurkunde, mit welchen Kosten die Tätigkeit des Notars verbunden ist. Ein Notar kann von seinem Mandanten nicht erwarten, dass dieser im Vorwege bereits weiß, wofür er wieviel zu zahlen hat. Eine Aufklärung darüber und ein schriftlicher Vertrag - bereits vor Erteilung eines Auftrages - hilft Mißverständnisse und insbesondere Beschwerden gegen Kostenaufstellungen, sowie unnötige weitere Kosten für alle Beteiligten zu vermeiden. Jeder Unternehmer in der Wirtschaft muß, bevor er überrhaupt einen Auftrag erhält, die entstehenden Kosten darlegen und kann dann der entdgültigen Auftragserteilung entgegensehen, wenn sein Auftraggeber sich damit einverstanden erklärt. Letztlich ist ein Notar nicht zuletzt für den Verbraucher tätig. Der Verbraucher und damit der Mandant des Notars hat das Recht, vor Erteilung eines Auftrages konkret über die entstehenden Kosten und Gebühren informiert zu werden. Dies sollte für jeden Notar ein verpflichtender Teil vor der Auftragserteilung- und Ausübung sein.

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Jaunumi

Debates

Es gibt keinen Grund, warum eine Aufklärung über die Notargebühren nicht stattfindet. Die Notargebühren werden bei Eheverträgen nach dem Reinvermögen festgelegt. Dies bedeutet, dass für einen einfachen Zweizeilervertrag, bei dem die Ehepartner auf den Zugewinnausgleich verzichten, Gebühren in Höhe von 5000 Euro anfallen. Die Gebühren steigen also progressiv. Dies führt zu sittenwidrigen Gebühren. Es kann nicht sein, das der Notar keine Aufklärung über die Gebühren vornimmt. Seit der Privatisierung der Notare hat sich das Problem verschärft, da die Notare in Ihre eigene Tasche arbeiten.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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