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Novellierung des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über technische Assistenten in der Medizin

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Medizinisch – technische Assistenzberufe (MTA) – Novellierung des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und PrüfungsverordnungDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402) sowie die Aus-bildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994 (BGBl. I S. 922) novelliert werden.

Pamatojums

Die Patientensicherheit muss durch die adäquate Versorgung mit Medizinisch- technischen Assistenten (MTA) sichergestellt werden.Rund 98.000 Medizinisch-technischen Assistenten (kurz MTA), der vier Fachrichtungen Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin, leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung, da sie die ärztliche Diagnostik und Therapie durch Blutanalysen, Erstellung von Schichtaufnahmen (CT, MRT etc.), Durchführung von Funktionstests, Lebensmittelanalysen etc., ermöglichen.Eine Reform des MTA-Gesetzes und der MTA-APrV ist dringend erforderlich!Die Anforderungen an die MTA - Berufe werden immer komplexer. Dies betrifft nicht nur die Arbeitsverdichtung aufgrund des MTA- Fachkräftemangels, sondern auch die sich durch die Digitalisierung/KI rasant schnell entwickelnden medizinischen Technologien und Verfahren, die eine Änderung der Berufsprofile sowie der Kompetenzen und Fertigkeiten dringend erfor-dern. Die Schaffung einer modernen kompetenzorientierten Ausbildung für MTA-Berufe ist notwendig, um die gegenwärtige und künftige Gesundheitsversorgung der Patienten und den Patientenschutz zu gewährleisten. Den Erhalt der vorbehaltenen Tätigkeiten gebietet die Patientensicherheit. Die Qualität der Ausbildung muss durch bundesgesetzliche Vorgaben für die Lehrerausbildung, Praxisanleitung und Praxisbegleitung gewährleistet werden.Zur Nachwuchsgewinnung sind die bundeseinheitliche Kostenfreiheit der Ausbildung, die Be-zahlung einer Ausbildungsvergütung, die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung wie des Fernunterrichts (Modell Homburg-Saar) und eine adäquate Berufsbezeichnung zu regeln, um eine entsprechende Attraktivität zu schaffen. Durch mehr Durchlässigkeit sollten zudem Karriereoptionen und der Anschluss an Europa geschaffen werden.Bereits heute werden ärztlichen Tätigkeiten, wie z.B. die Kontrastmittelgabe, an MTRA delegiert. Die Studie „Bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen im eu-ropäischen Vergleich“ (GesinE, 2014) zeigt auf, dass weitere ärztliche Tätigkeiten durch die MTA-Berufe mit entsprechenden Kompetenzen übernommen werden können. Die Notwendigkeit der Novellierung ist auch das Ergebnisse der vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten, wie das „Forschungsgutachten des Deutschen Krankenhausinstitut e.V. (2009)“ im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zur „Weiterentwicklung der nicht-ärztlichen Heilberufe am Beispiel der technischen Assistenzberufe im Gesundheitswesen“ , der Empfehlungen zu „Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen“ des Wis-senschaftsrates (2012) der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben Gesine-Studie (2014), „Bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfach-berufen im europäischen Vergleich“, die den aufgezeigten Novellierungsbedarf klar belegen, wie auch die aktuelle Krankenhausbefragung durch das Deutschen Krankenhausinstitut e.V. (2019).

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