Administratie

Öffentliche Kassen = Selbstbedienungskassen?.... Runter mit den Gehältern für "Stadt-Manager"!

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Innenministerium
51 Ondersteunend 51 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

51 Ondersteunend 51 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Längst eine deutschlandweite Ausartung, denn....

für jeden „Stadt-Manager“ zahlt die öffentliche Hand über 200.000 ... 300.000 Euro und mehr an Jahresbruttogehalt, und das nicht selten für Angestellte in Führungspositionen, die städtische Unternehmen gegen die Wand fahren und durch ihre oftmals er- bzw. bewiesene Unfähigkeit im Amt, auch schon mal eine ganze Region an den Abgrund des Ruins bringen, wie dieser erst neulich durch den Londoner „High Court of Justice“ in letzter Instanz für Leipzig, bei der ein Streitwert von ca.500 Millionen Euro zugrunde lag - dem Himmel sei Dank! - abgewendet werden konnte.

Zu diesen Gehältern gesellen sich noch die bereits im Vorfeld ausgehandelten „Jahreserfolgsprämien“ in Höhe von zigtausenden Euro hinzu + diverse Aufwandsentschädigungen, Zusicherungen, Vergünstigungen + üppige Pensionen + ….usw. usf.

Wir fragen uns, mit welcher per „Gesetz von Beamten für Beamte“ längst nicht mehr hinnehmbaren Unverhältnismäßigkeit hier vorgegangen und mit welcher plausiblen Rechtfertigung dafür dem bundesdeutschen Steuerzahler unverhohlen in die Taschen gelangt wird?!

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Links:

https://www.lvz-online.de/leipzig/citynews/leipzig-legt-manager-gehaelter-offen-das-verdienen-die-stadtfirmen-chefs/r-citynews-a-240940.html

https://www.t-online.de/nachrichten/id_71658740/stadt-leipzig-gewinnt-prozess-um-millionenschwere-finanzwetten.html

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10201116494234898&set=a.10201107166961722.1073741832.1845447876&type=3&theater

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Reden

. Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister,

wir fordern Sie mit unserer Unterschrift dahingehend auf, dieser ausufernden Selbstbedienungsmentalität endlich Einhalt zu gebieten und eine gesetzlich definierte Höchstverdienstgrenze für städtische Führungsangestellte auf den Weg zu bringen, die das maximal fünf- bis sechsfache der niedrigsten Einkommensgruppe jeweiliger Unternehmensmitarbeiter nicht überschreitet.

Dieter Mertins

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