Regiune: Turingia
Dialog

Öffentlichkeit von Ausschüssen in Thüringer Gemeinden

Petiţionar
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
31 31 in Turingia

Colectia terminata

31 31 in Turingia

Colectia terminata

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog cu destinatarul
  5. Decizie

Aceasta este o petiție online des Thüringer Landtages .

Redirecționare

Welches Ziel hat die Petition? Die Petition hat das Ziel, dass der Satz "Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht öffentlich." im §43 Abs.1 ThürKO gestrichen wird und jeder Ausschuss damit im Rahmen der Gesetze selbst festlegen kann, was er als vorberatender Ausschuss öffentlich behandelt. Mit Umsetzung dieser Petition soll wesentlich mehr Transparenz der Ausschüsse gegenüber den Bürgern möglich sein.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Die Petition richtet sich gegen die Vorgabe der Nichtöffentlichkeit vorberatender Ausschüsse

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Landtag per Gesetz zur Thüringer Kommunalordnung gültig in der Fassung ab 31.12.2002. Wie wird die Petition begründet? Als Stadtrat der Stadt Weimar setze ich mich immer wieder für die Öffnung der Ausschüsse des Stadtrates für die Bürger der Stadt ein. Mit dem Hinweis auf diesen Paragraphen wurde dies immer wieder abgelehnt, obwohl einige Bundesländer hier bereits weiter sind. Damit Bürger Entscheidungen besser verstehen können, muss ihnen Gelegenheit gegeben werden auch Einblick in die Entscheidungsfindung zu haben. Das stärkt sowohl das Verständnis für als auch die Zufriedenheit mit der Arbeit der Gemeindevertreter. Die Abschaffung dieses Satzes im §43 ThürKO soll die geplante Transparenzinitiative der Thüringer Landesregierung unterstützen. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung) §43 Abs. 1 Streichung des Satzes: "Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht öffentlich."

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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știri

  • Die Petition wurde am 11. Mai 2015 auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht.
    In der 6-wöchigen Mitzeichnungsfrist wurde die Petition von 31 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet. Die nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz erforderlichen Mitzeichnungen für eine öffentliche Anhörung im Landtag wurden damit nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss hat die Thüringer Landesregierung gebeten, zu der Petition Stellung zu nehmen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat Folgendes mitgeteilt:
    Nach § 43 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) seien die Sitzungen vorberatender Ausschüsse nicht öffentlich. Die gesetzliche Regelung lasse weder durch die Geschäftsordnung noch durch einen Beschluss des Ausschusses eine Abweichung... mai departe

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