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Παιδεία

Öffnung der Musikschulen in Baden-Württemberg für den Einzelunterricht

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Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
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Wir fordern, dass die Musikschulen in Baden-Württemberg als Bildungseinrichtungen eingestuft werden und für den Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen bis zu einer Inzidenz von 165 geöffnet werden dürfen.

Es besteht bundesweit eine große Ungleichbehandlung der Musikschulen. So dürfen in einigen Bundesländern die Musikschulen analog zu den allgemeinbildenden Schulen Einzelunterricht in Präsenz bis zu einer Inzidenz von 165 erteilen (Nordrhein-Westfalen: https://lvdm-nrw.de/wp-content/uploads/2021/04/lvdm-nrw-update-2021-04-26.pdf), wieder andere gar inzidenzunabhängig (Rheinland-Pfalz: https://www.lvdm-rlp.de/aktuelles/aktuelles-zur-corona-krise.html, Niedersachsen: https://musikschulen-niedersachsen.de/corona/).

In Baden-Württemberg ist den Musikschulen der Einzelunterricht jedoch so lange untersagt, bis die Inzidenz der jeweiligen Stadt/des jeweiligen Kreises an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 bleibt, da die Musikschule in der aktuellen Corona-Verfassung des Landes Baden-Württemberg nicht mehr den Bildungseinrichtungen zugeordnet ist.

Es besteht mittlerweile ein flächendeckendes Testangebot für Angestellte, für Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen sind die Tests ohnehin zwei Mal pro Woche verpflichtend. Die Lehrkräfte der Musikschulen können bereits geimpft werden. Eine Öffnung für den Einzelunterricht - das "Kerngeschäft" der Musikschulen - kann unter diesen Bedingungen unter Einhaltung der Hygieneregeln verantwortet werden, um dem Musizieren von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach über einem Jahr Pandemie eine Perspektive zu bieten.

Zum diesem Schluss gelangen auch die "Empfehlungen zur Wiederaufnahme des musikalischen Betriebs im Amateur- und Profibereich unter Beachtung entsprechender Hygienekonzepte", die von einer Arbeitsgruppe von Mitgliedern der Konferenz der Landesmusikräte und des Deutschen Musikrats e. V. erarbeitet wurden: https://www.musikrat.de/fileadmin/files/DMR_Musikpolitik/DMR_Corona/2021-04-23_Corona_AG_Empfehlungen.pdf

Αιτιολόγηση

Nach nunmehr fünfzehn Wochen Online-Unterricht wird deutlich, dass zahlreiche Schüler „online-müde“ und über den Bildschirm nicht mehr zu motivieren sind, so dass zahlreiche Abmeldungen drohen bzw. schon erfolgt sind.

Neuangemeldete Schüler*innen möchten den Unterricht nicht aufnehmen, solange er nur digital abgehalten werden kann. Manche essenziellen Unterrichtsinhalte - insbesondere klanglicher Art, sowie das Miteinandermusizieren - sind digital nicht zu vermitteln bzw. auszuführen, daher können diese seit Monaten nicht gepflegt werden.

Den Musikschulen in Baden-Württemberg droht dadurch ein massiver Wegfall von Schüler*innen für das kommende Schuljahr. Das hat zur Folge, dass bei gleichbleibenden Kosten für die Kommunen teils erhebliche Lücken in den Deputaten der Lehrkräfte entstehen. Für einige Beschäftigte besteht die Gefahr von Gehaltseinbußen, was derzeit besonders dramatisch ist, da alternative Verdienstmöglichkeiten für Musiker*innen durch Konzerte, Workshops, Meisterklassen etc. entfallen.

Der große und für Musikschulen nicht nur in finanzieller Hinsicht wichtige Bereich der Musikalischen Früherziehung bricht derzeit weg, da Gruppenunterricht auf lange Sicht wahrscheinlich nicht stattfinden wird. Hierdurch entsteht ohnehin bereits eine Lücke, deren Vergrößerung unbedingt entgegengewirkt werden muss, indem die Motivation durch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes gefördert wird.

Ein zumindest eingeschränktes Unterrichtsangebot an den Musikschulen könnte für die Kinder und Jugendlichen eine Form von Stabilität und „Normalität“ bieten.

Dies wäre in dieser seit über einem Jahr andauernden Situation förderlich und unterstützenswert, da der Bildungsauftrag durch die individuelle Förderung im Einzelunterricht von unschätzbarem Wert für die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist - erst recht in diesen Zeiten. 

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Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich 2 Personen aus 2 Haushalten treffen und dabei ggf. auch Musizieren dürfen, dasselbe aber verboten ist, wenn dabei ein Unterrichtsverhältnis besteht.

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