Область : Кассель
Довкілля

Ökolandbau auf städtischen Flächen in Kassel

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Stadtverordnetenversammlung Kassel
400 246 в Кассель

Позивач не подав петицію.

400 246 в Кассель

Позивач не подав петицію.

  1. Розпочато 2019
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Unter Berufung auf Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen bitten wir die Stadtverordnetenversammlung Kassel, folgendes zu erörtern und zu beschließen:

  • Die landwirtschaftliche Flächen bleiben als solche erhalten

  • Alle Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen der Stadt Kassel werden folgendermaßen gestaltet:

a) Es wird nur an bäuerliche Betriebe, Selbsternte-Äcker, Solidarische Landwirtschaft bzw. Behinderteneinrichtungen verpachtet

b) Die Flächen werden vollständig nach den Richtlinien der Anbauverbände für Ökolandbau (Bioland, demeter, Naturland usw.) bewirtschaftet

c) Es werden keine Energiepflanzen für Biogasanlagen angebaut

d) Grünland wird nicht umgebrochen

e) Es wird ein weitergehender Erosionsschutz betrieben, z.B.werden hangige Fläche nur quer zur Hangneigung beackert, und Äcker sind ganzjährig mit Vegetation bedeckt

f) Ein 10 m breiter Uferrandstreifen, gemessen ab Böschungsoberkante, wird nicht verpachtet und bewirtschaftet

g) Feldschläge sind höchstens 1 Hektar groß, diese werden allseitig durch solche Hecken und Raine abgegrenzt, die Insekten und anderen Tieren ganzjährig Lebensraum bzw. Nahrung bieten

h) Die öffentliche Wegeparzelle wird nicht bewirtschaftet

  • Vermarktung: In Kantinen und Mensen der Stadt (Kindergärten, Schulen usw.) und ihrerEigen- und Tochterbetriebe (z.B. KasselWasser, Gesundheit Nordhessen) sowie bei Veranstaltungen dieser Einrichtungen wird nur Essen und Trinken aus Ökolandbau angeboten. Das Essen ist fleischarm, es gibt auch vegetarisches und veganes Essen

мотиви

  • Förderung der Biologischen Vielfalt (z.B. Förderung der Vielfalt der Arten und Lebensräume, Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts), Klimaschutz (z.B. Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlichen Böden, im Grünland wird mehr Kohlenstoff gespeichert als in Ackerland),
    • Hochwasserschutz (z.B. Versickerung von Starkregen)
  • Schutz der Gewässer vor dem Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden
  • keine „Vermaisung der Landschaft“, Maisanbau fördert Bodenerosion
  • Vorbildfunktion des Staates
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft
  • Gesundheitsschutz der Bevölkerung
  • keine verdeckte Subvention, keine Agrar-Multis
  • steigende Nachfrage nach regional und ökologisch erzeugten Lebensmitteln.

Formales – Datenschutz: Die Adressen der Petentinnen und Petenten werden nicht an die Stadtverordneten oder an die Öffentlichkeit weitergegeben

Дякуємо за вашу підтримку

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Mittwoch, 26. Februar 2020, Hessische Allgemeine (Kassel-Mitte) / Stadtteile
    Veränderungen inbegriffen
    Bericht „Öko-Petition: Grüne greifen Forderung auf“

    Als Unterzeichnerin der Petition zum Ökolandbau auf städtischen Flächen des Zentrums für Biologische Artenvielfalt bin ich entsetzt über die Ablehnung vonseiten des Stadtverordnetenvorstehers Volker Zeidler.

    Seine Begründung, die Petition greife inhaltlich in unzulässiger Weise in die laufende Verwaltung ein, heißt im Umkehrschluss, dass Petitionen per se unzulässig sind, da sie immer in irgendeiner Form eine Veränderung herbeiführen wollen und damit in Verwaltung eingreifen; dieses liegt in der Natur der Sache. Lehnt man dies ab, so führt man das Grundrecht auf Petition ad absurdum. Petra... далі

  • Mittwoch, 26. Februar 2020, Hessische Allgemeine (Kassel-Mitte) / Stadtteile
    Veränderungen inbegriffen
    Bericht „Öko-Petition: Grüne greifen Forderung auf“

    Als Unterzeichnerin der Petition zum Ökolandbau auf städtischen Flächen des Zentrums für Biologische Artenvielfalt bin ich entsetzt über die Ablehnung vonseiten des Stadtverordnetenvorstehers Volker Zeidler.

    Seine Begründung, die Petition greife inhaltlich in unzulässiger Weise in die laufende Verwaltung ein, heißt im Umkehrschluss, dass Petitionen per se unzulässig sind, da sie immer in irgendeiner Form eine Veränderung herbeiführen wollen und damit in Verwaltung eingreifen; dieses liegt in der Natur der Sache. Lehnt man dies ab, so führt man das Grundrecht auf Petition ad absurdum. Petra... далі

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