Offene Vermögensfragen - Nutzungsrechte - Keine Fristverlängerung des besonderen Kündigungsschutzes für Wochenendgrundstücke in den neuen Bundesländern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die vom Bundesrat auf Initiative Brandenburgs vorgeschlagene Gesetzesänderung zur Fristverlängerung des besonderen Kündigungsschutzes für Wochenendgrundstücke im Beitrittsgebiet um weitere drei Jahre abzulehnen.

Begründung

1.Am 3. Oktober 2015 endet der besondere Kündigungsschutz mit der Folge, dass die zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Pachtverträge nach allgemein geltenden Bestimmungen kündbar sind (§ 23 Absatz 4 Schuldrechtanpassungsgesetz).2. Viele Eigentümer der betroffenen Grundstücke haben Einsicht in die Notwendigkeit dieses besonderen Kündigungsschutzes in Anbetracht der damals neu zuregelnden Sachlage gezeigt. Doch diese Geduld wird nun in Frage gestellt, denn man kann nach einem möglichen Beschluss der Verlängerung davon ausgehen, dass auch nach Ablauf dieser neu gesetzten Frist einer weiteren Verlängerung nichts im Wege stehen wird.3. Eigentümer dieser Grundstücke wird es weiterhin untersagt, ihr rechtmäßiges Eigentum nach eigener Entscheidung zu verwalten. Diese fortlaufende Einschränkung der Rechte der Eigentümer kann nicht gerechtfertigt werden.4.Die Pächter der Grundstücke kamen bereits in den Genuss eines besonderen und überdurchschnittlichen Kündigungsschutz von nunmehr über 20 Jahren. Verglichen mit den im BGB festgelegten Kündigungsfristen für Pachtland ist dies bereits ein Zugeständnis welches verglichen mit in ähnlichen Situation befindlicher Grundstückspächter in den alten Bundesländern im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtsgleichheit nicht weiter verantwortbar ist.5.Die darüber hinaus geforderte Abwälzung für die gesamten Kosten der Räumung des Grundstückes auf den Eigentümer umzulegen, stellt eine unzumutbare Belastung dar. Viele der teilweise auch illegal bebauten Datschengrundstücke sind mit schwer und sehr kostenaufwändig zu entsorgenden Materialien gebaut (Asbest in Isolierungen und Dächern, Sickergruben usw.).Die daraus resultierenden Kosten belasten die Eigentümer unverhältnismäßig und übersteigen bei weitem die aus der Verpachtung erwirtschafteten Einnahmen.6. Eine fristgerechte Ablauf des Kündigungsschutzes setzt nicht unmittelbar auch eine Kündigung durch den Eigentümer voraus. Es besteht kein Kündigungszwang. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist um weitere 3 Jahre scheint nur unerheblichen Nutzen zu bringen. Denn nach Ablauf dieser 3 Jahre steht der ostdeutsche Datschenpächter - so wie jeder andere Grundstückspächter auch – vor der selben Situation mit einer fristgerechten Kündigung konfrontiert zu sein.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-150-009102

    Offene Vermögensfragen -
    Nutzungsrechte


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die vom Bundesrat auf Initiative
    Brandenburgs vorgeschlagene Gesetzesänderung zur Fristverlängerung des
    besonderen Kündigungsschutzes für Wochenendgrundstücke im Beitrittsgebiet um
    weitere drei Jahre abzulehnen.
    Zur Begründung wird insbesondere vorgetragen, dass der besondere
    Kündigungsschutz am 3. Oktober 2015 mit der Folge ende, dass die zu DDR-Zeiten
    abge-schlossenen Pachtverträge nach allgemein geltenden... weiter

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