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Offener Brief: Faire Aufwandsentschädigung und Berücksichtigung bei SARS-CoV2-Impfungen fürs PJ dilekçesinin resmi
Sağlık

Offener Brief: Faire Aufwandsentschädigung und Berücksichtigung bei SARS-CoV2-Impfungen fürs PJ

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Mitglieder des Vorstandes der Berliner Krankenhausgesellschaft, Mitglieder der Vorstände der Lehrkrankenhäuser der Charité, PJ-Beauftragte an den Lehrkrankenhäusern der Charité, Praxisinhabende der Lehrpraxen der Charité
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Sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes der Berliner Krankenhausgesellschaft, sehr geehrte Mitglieder der Vorstände der Lehrkrankenhäuser der Charité, sehr geehrte PJ-Beauftragte an den Lehrkrankenhäusern der Charité, sehr geehrte Praxisinhabende der Lehrpraxen der Charité, 

die zweite Welle der COVID-19-Pandemie stellt uns alle vor eine bisher unbekannte Belastungsprobe. Für alle Mitarbeitenden im deutschen Gesundheitssystem ergeben sich dadurch neue Herausforderungen und auch Risiken für die eigene Gesundheit. Wie angreifbar unser lange Zeit im Ausland geschätztes Pandemie-Management aktuell ist, zeigt sich daran, dass jede und jeder einzelne Mitarbeitende nun seinen Beitrag zur Entlastung der Berliner Krankenhäuser auf den Normalstationen oder den Intensivstationen zu leisten hat. Dazu gehören selbstredend alle Personen, die in der Versorgung und Behandlung von Kranken und Hilfsbedürftigen tätig sind – also auch wir, die Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) in und um Berlin! Wir sind an vorderster Front tätig und werden damit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. 

Darüber hinaus übernehmen wir an zahlreichen Standorten neben patient*innennahen Tätigkeiten wie Flexülenlegen und Blutabnehmen administrative Aufgaben wie Telefondienste, oder die Pflege eines Abstrich-Registers für Corona, welche zwar wichtig sind, aber uns für zukünftig ärztliche Tätigkeiten kaum vorbereiten. Die normal übliche Lehre in Form von PJ-Fortbildungen oder Journal Clubs sind an vielen Standorten (ersatzlos) ausgefallen. Bei lehrreichen Veranstaltungen wie Röntgen-, Stations- oder OP-Besprechungen durften wir aufgrund der eingeschränkten Personenanzahl nicht anwesend sein. Der Stationsalltag gestaltet sich aufgrund der reduzierten elektiven Patienten*innen-Versorgung als außergewöhnlich und bietet weniger Möglichkeiten für die übliche Lehrmaßnahmen. 

Diesem Engagement in Pandemiezeiten trüge eine angemessene Aufwandsentschädigung der bisher unentgeltlich arbeitenden PJ-Studierenden Rechnung. Wie naheliegend unser Anliegen nach Anerkennung ist, zeigt der Umstand, dass der Vorstand der Charité einstimmig am 18. Dezember 2020 beschlossen hat, PJ-Studierende der Charité als Wertschätzung und Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz zwischen Dezember 2020 und März 2021 monatlich in Höhe des BaföG-Höchstsatzes mit 744 Euro zu vergüten.  

Eine solche Aufwandsentschädigung würde neben einer Anerkennung unserer geleisteten Arbeit auch eine finanzielle Entlastung bedeuten. Aufgrund der pandemiebedingten, gesamtgesellschaftlichen Veränderung ist die finanzielle Lage von PJ-Studierenden noch verschärft worden: Nebentätigkeiten gehen verloren, können aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht ausgeübt werden oder werden schlichtweg bewusst niedergelegt, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, und so die Patienten* innen und Kolleg* innen auf Station zu schützen. Somit stehen viele Studierende kurz vor ihrem Abschluss erneut existenziellen Versorgungsengpässen gegenüber. 

Dass wir einen unverzichtbaren Bestandteil des Gesundheitssystems darstellen und unsere tatkräftige Unterstützung vor allem in der Pandemie vielfach gefragt ist, lässt sich zum einen an der „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom April 2020 (1) ablesen, welche zahlreiche Medizinstudierende ohne das schriftliche Staatsexamen vorzeitig ins Praktische Jahr zur Bekämpfung der Pandemie schickte. Zum anderen verdeutlichen die Überlegungen des BMG, das sogenannte Wahltertial durch einen Einsatz auf Infektionsstationen zu ersetzen, zusätzlich den Stellenwert von PJ-Studierenden in der Gesundheitsversorgung. Das BMG erkannte bereits während der ersten Pandemiewelle die Notwendigkeit einer Aufwandsentschädigung für PJ-Studierende und empfahl dessen Gewährung in oben genannter Verordnung. 

Die offensichtliche Ungleichbehandlung der an den Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen tätigen PJ-Studierenden im Gegensatz zu PJ-Studierenden der Charité-Kliniken ist für uns unverständlich. 

Wir fordern deshalb eine Aufwandsentschädigung für alle Studierenden im Praktischen Jahr an allen Berliner Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen - auch rückwirkend ab Dezember 2020. 

Solange wir mit COVID-Patient*innen arbeiten sollen, werden auch wir wie anderes fest angestelltes Personal einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Eine Gleichbehandlung mit anderem in der Patient*innenversorgung tätigem Personal im Rahmen der von der STIKO (2) erstellten Priorisierung bei den Impfungen gegen SARS-CoV2 ist aus diesem Grund unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen 

Die PJ-Studierenden an den Lehrkrankenhäusern der Charité

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