Kraj : Berlín
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Offener Brief: Gleiche Aufwandsentschädigung für PJ-Studierende der Lehrkrankenhäuser der Charité

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Berliner Krankenhausgesellschaft, Vorstand der Lehrkrankenhäuser der Charité, PJ-Beauftragte an den Lehrkrankenhäusern der Charité, Praxisinhabende der Lehrpraxen der Charité
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  1. Zahájená 2020
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  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Neúspešný

Sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes der Berliner Krankenhausgesellschaft, sehr geehrte Mitglieder der Vorstände der Lehrkrankenhäuser der Charité, sehr geehrte PJ-Beauftragte an den Lehrkrankenhäusern der Charité, sehr geehrte Praxisinhabende der Lehrpraxen der Charité,

die COVID-19-Pandemie stellt uns alle vor eine bisher unbekannte Belastungsprobe. In der internationalen Presse wird Deutschland für die schnell und effizient umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie das gut funktionierende Gesundheitssystem gelobt, welches sich beides in rasch sinkenden Infektionszahlen und geringer Übersterblichkeit widerspiegelt. Dieses Lob wurde zahlreich von nationalen Politikern*innen an die systemrelevanten Berufe weitergeleitet. Dazu gehören selbstredend alle Personen, die in der Versorgung und Behandlung von Kranken und Hilfsbedürftigen tätig sind – also auch wir, die Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) in und um Berlin!

Dass wir einen unverzichtbaren Bestandteil des Gesundheitssystems darstellen und unsere tatkräftige Unterstützung vor allem in der Pandemie vielfach gefragt ist, lässt sich an zum einen an der „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vom Bundesgesundheitsministerium ablesen, welche zahlreiche Medizinstudierende ohne das schriftliche Staatsexamen vorzeitig ins Praktische Jahr zur Bekämpfung der Pandemie schickte. Die Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit, das sogenannte Wahltertial durch einen Einsatz auf Infektionsstationen zu ersetzen, verdeutlicht zusätzlich den Stellenwert von PJ-Studierenden in der Gesundheitsversorgung. Zum anderen honoriert die Charité die unverzichtbare Arbeit der Studierenden im Praktischen Jahr an den eigenen Standorten mit einer für 3 Monate befristeten Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes "aufgrund der aktuell herausfordernden Situation während der Coronavirus-Pandemie“ (Zitat aus der Email an alle Studierende vom Prodekanat der Charité am 16.04.2020).

Die Studierenden, die das Praktischen Jahr nicht an den drei Standorten der Charité, sondern an anderen, der Charité angegliederten Lehrkrankenhäusern absolvieren, werden in diese Regelung nicht miteinbezogen - obwohl wir die gleiche, wertvolle Arbeit leisten wie unsere Kommilitonen*innen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur unfair und untragbar, sondern bevorzugt die Charité bei der Wahl als ausbildendes Krankenhaus im Vergleich zu den Lehrkrankenhäusern der Charité.

Wir fordern deshalb eine einheitliche Bezahlung aller Studierenden im Praktischen Jahr an allen Berliner Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen.

Dôvody

Die Notwendigkeit einer Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr möchten wir kurz begründen:

  1. Wie oben erwähnt leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.

  2. Wir sind an vorderster Front tätig, dieses gesundheitliche Risiko ist auch gerade im Hinblick auf die zeitweise existierenden Engpässe in der Versorgung mit Schutzausrüstung verstärkt und muss honoriert werden.

  3. Im Rahmen der Pandemie sind unsere Tätigkeiten nicht primär didaktischen, sondern versorgungspolitischen Zielen untergeordnet. „Arbeit gegen Lehre“ als gängige Argumentation für Lernende im Praktischen Jahr ist nicht länger haltbar!

    • In zahlreichen Standorten übernehmen wir administrative Aufgaben wie Telefondienste, oder die Pflege eines Abstrich-Registers für Corona, welche zwar wichtig sind, aber uns für zukünftig ärztliche Tätigkeiten kaum vorbereiten.
    • Die normal übliche Lehre in Form von PJ-Fortbildungen oder Journal Clubs sind an vielen Standorten (ersatzlos) ausgefallen. Bei lehrreichen Veranstaltungen wie Röntgen-, Stations- oder OP-Besprechungen durften wir aufgrund der eingeschränkten Personenanzahl nicht anwesend sein. Der Stationsalltag gestaltet sich aufgrund der reduzierten elektiven Patienten*innen-Versorgung als außergewöhnlich und bietet weniger Möglichkeiten für die übliche Lehrmaßnahmen.
  4. 45% der Studierenden im Praktischen Jahr müssen sich laut Umfrage des Marburger Bundes von 2019 ihren Lebensunterhalt durch nicht-ärztliche Tätigkeiten verdienen. Aufgrund der pandemiebedingten, gesamtgesellschaftlichen Veränderung ist die finanzielle Lage von PJ-Studierenden noch verschärft worden: Nebentätigkeiten gehen verloren, können aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht ausgeübt werden oder werden schlichtweg bewusst niedergelegt, um die Ansteckungsgefahr zu minimeren, und so die Patienten* innen und Kolleg* innen auf Station zu schützen. Somit stehen viele Studierende kurz vor ihrem Abschluss erneut existenziellen Versorgungsengpässen gegenüber.

Die offensichtliche Ungleichbehandlung der an den Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen tätigen PJ-Studierenden im Gegensatz zu PJ-Studierenden der Charité-Kliniken ist für uns unverständlich.

Wir fordern auch an den Lehrkrankenhäusern eine rückwirkende Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie den von der Charité gewährten BAföG-Höchstsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Die PJ-Studierenden an den Lehrkrankenhäusern der Charité

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