Regiune: Ammerbuch
Familie

Offener Brief zur Regelung der Elterngebühren für die Notbetreuung in Ammerbuch

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Eltern von Kindern in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde
36 33 in Ammerbuch

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  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Halm,

sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

liebe Eltern mit Kindern in Ammerbucher Betreuungseinrichtungen,

 

für unsere Kinder hat der dritte Lockdown begonnen, und wir Eltern sind angehalten, sie erneut zuhause zu betreuen. Wir sind dankbar für das Verfahren der Gemeinde, die Notbetreuung in KiTas und Kindergärten trotz coronabedingter Schließungen ohne Arbeitgebernachweis unbürokratisch zu vergeben und auf das Verantwortungsbewusstsein der Familien zu setzen. Genau wie Sie sind wir der Meinung, dass die gegenwärtige Kontakteinschränkung ein nötiger Schritt ist, um die Zeit bis zur flächendeckenden Impfung einigermaßen glimpflich zu überstehen. Wie sie wissen, waren die Einrichtungen zu Beginn des Jahres erschreckenderweise zwischen 25 und 80 Prozent ausgelastet.

 

Immerhin können wir, Marie-Lena Schenk und Johannes Krause-Schenk, von uns zufrieden berichten, dass wir für unsere Kinder dank gutem Zeitmanagement und viel Durchhaltewillen bisher weitestgehend auf die Notbetreuung verzichten konnten. Im letzten Lockdown mussten wir lediglich zwei Tage Notbetreuung in Anspruch nehmen, als wir terminlich eingebunden waren und keine alternative Betreuung zur Verfügung stand.

Als der Gemeinderat Ende Februar über die Gebührenordnung entschied, wurde uns für zwei Tage Notbetreuung pauschal ein halber Monat Betreuungskosten berechnet. Bei einem KiTa-Kind und einem KiGa-Kind sind dies erhebliche Kosten, über die im Voraus nicht informiert wurde. Nach den Erfahrungen von über einem Jahr Pandemie erwarten wir eine vorausschauendere und nachhaltigere Planung!

 

Wir treten heute mit der dringlichen Bitte an Sie heran, die Handhabung einer möglichen Rückerstattung bzw. die Abrechnung der Notbetreuung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu entscheiden und bekannt zu geben!

 

Nach einem ausführlichen Telefongespräch mit unserer Ansprechpartnerin im Rathaus, Frau Baur vom Sachgebiet Familie/Bildung/Kultur, haben wir volles Verständnis dafür, dass eine tageweise Abrechnung personell nicht machbar ist.

 

In jedem bisherigen Lockdown mussten wir Eltern in finanzielle Vorleistung für ein Betreuungsangebot gehen, das wir nicht erhalten haben. Da wir jetzt erneut nur eingeschränkt arbeiten können, und uns mit der Kinderbetreuung im Haushalt ein beträchtlicher Verdienstausfall bzw. ausgedehnte Fehlzeiten entstehen, empfinden wir diese Situation als große finanzielle Belastung. Geht es darum zu kalkulieren, ob die entstehende Not für die Notbetreuung qualifiziert? Mit dieser Entscheidung fühlen wir uns aktuell alleine gelassen.

   

Uns Eltern gegenüber ist es nur fair, wenn vorab bekannt ist, ob und in welchem Umfang für die erhaltene Betreuung gezahlt werden muss, um auf dieser Grundlage eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Wenn Eltern erneut für zwei Tage Betreuung einen halben Monat Gebühren entrichten müssen, werden sie dann nicht eher den bezahlten Zeitraum voll ausnutzen?

 

Das würde dazu führen, dass die Betreuungseinrichtungen zu einem viel größeren Prozentsatz ausgelastet sind und die intendierte Kontaktminimierung nicht glücken kann.

 

Wenn Sie als Gemeinderätinnen und Gemeinderäte den Eltern jetzt eine Perspektive geben, dass sie finanziell zumindest einen kleinen Ausgleich bekommen, wird die Bereitschaft, die Kinder doch zuhause zu betreuen, in jedem Fall höher sein. Und dies kommt uns in einer Pandemie schließlich allen zugute.

 

Daher nochmals unsere Bitte: Entscheiden Sie jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wie die Elterngebühren für die Notbetreuung abgerechnet werden sollen und gestalten Sie diese Regelung in fairer Weise und entlasten Sie die Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen!

 

Marie-Lena Schenk und Johannes Krause-Schenk

 

Die Unterzeichnenden

motive

Unsere Bitte an die Entscheidungsträger in der Gemeindeverwaltung:

Entscheiden Sie jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wie die Elterngebühren für die Notbetreuung abgerechnet werden sollen und gestalten Sie diese Regelung in fairer Weise und entlasten Sie die Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen!

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