Sosialt

Offenlegung der Rechtsgrundlage des Bänderverbots

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SWFR
42 Støttende 1 inn Freiburg im Breisgau

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Das Bändern in den Mensen des Studierendenwerks Freiburg (SWFR) soll legalisiert werden. Vermeintliche Rechtsgrundlagen, die zum Verbot des Bänderns (Essensreste vom Rückgabeband essen) führten, sollen offengelegt werden. Solange dies nicht geschehen ist, sind jegliche Einschüchterungen oder Behinderungen der Bändererinnen zu unterlassen. Falls tatsächlich rechtliche Bedenken nicht auszuräumen sind, fordern wir das SWFR auf mit den Bändererinnen in Kontakt zu treten und vorhandene Kompromissvorschläge zu diskutieren.

Grunnen til

An das SWFR: Etwa ein halbes Jahr ist nun vergangen, seit das SWFR in der Mensa Rempartstraße Abdeckungen an den Geschirrrückgabebändern angebracht hat, um es den sogenannten „Bänderern“ zu erschweren, Essensreste von zurückgegebenen Tellern zu nehmen. Doch auch nach dieser Zeit bleiben zahlreiche Fragen offen. Das SWFR hat sich bislang jeder inhaltlichen Diskussion über die behaupteten Haftungsrisiken für eventuelle Gesundheitsschädigungen bei den „Bänderern“ entzogen. Mehrere Anfragen beim SWFR konnten keine Klarheit bringen. Es erfolgte lediglich ein Verweis auf „juristische Gründe“ und der Hinweis, die Essensreste dürften nicht einmal an Schweine verfüttert werden. Die Vergleichbarkeit von Schweinen und Studierenden erschließt sich uns nicht. Darauf, dass die „Bänderer“, anders als Schweine, freiverantwortlich in Kenntnis etwaiger Risiken die Essensreste verzehren, wurde nicht eingegangen. Auch eine Pressemitteilung des SWFR vom 5. Dezember 2016 war nicht geeignet aufzuklären, woraus eine Haftung des SWFR erwachsen sollte. Hier wurde lediglich auf die geringe Bedeutung der „Bänderer“ für die Gesamtmenge der in den Mensen ausgegebenen Essen und das Ziel, möglichst keine Lebensmittel zu verschwenden, hingewiesen. Während sich das SWFR in Medienberichten in Reaktion auf die Abdeckungen hauptsächlich mit einem pauschalen Verweis auf die Haftung der Geschäftsführer zitieren ließ, wiesen andere Stimmen auf die juristische Komplexität des Problems hin. Rechtsanwalt Norbert Müller vertrat etwa in der BZ die Ansicht, dass die zurückgegebenen Essensreste herrenlos seien, das „Bändern“ also jedenfalls keinen Diebstahlt darstelle. Bezüglich der gesundheitlichen Risiken hat insbesondere Herr Prof. Dr. Grundmann von der Uniklinik Freiburg im heute+-Beitrag vom 29.04.2016 dargestellt, dass die Gefahr von Infektionskrankheiten minimal sei. Auch Herr Tabouri vom deutschen Beratungszentrum für Hygiene hat im drehscheibe-Beitrag vom 02.12.2016 erklärt, dass eine Ansteckungsgefahr in der Mensa unabhängig von etwaigem „Bändern“ bestünde. Jenseits dieser sachenrechtlichen und lebensmittelhygienischen Problematik ist vor allem ungeklärt, warum das SWFR meint, gegenüber den sich vorsätzlich und eigenverantwortlich selbstgefährdenden „Bänderern“ haften zu müssen. Da sich das SWFR bislang jeglicher sachlicher Argumentation verweigert hat, fordern wir Sie nun in dieser Petition auf, eine juristisch fundierte Stellungnahme zur Haftung gegenüber den „Bänderern“ abzugeben. Die Strategie sich auf pauschale Haftungsrisiken zu berufen und ansonsten zu versuchen, das Thema auszusitzen widerspricht der sozialen und nachhaltigen Verantwortung, die das SWRF gerne für sich reklamiert. Insbesondere die aktuelle Praxis, dass das Bändern nur an einem der drei Rückgabebänder in der Mensa Rempartstraße toleriert wird und „Bänderer“ an den anderen Bändern regelmäßig vom Mensapersonal weggeschickt werden, widerspricht der bislang gegebenen Begründung von Seiten des SWFR. Wir glauben an den sachlichen Diskurs und daran, dass auf einer solchen Basis gemeinsame Lösungen gefunden werden können. Wir hoffen sehr, dass dieses Anliegen nicht erneut auf taube Ohren stoßen wird. Gerne würden wir Sie zuletzt auch darauf hinweisen, dass deutsche Mensen jedes Jahr ca. 41.000 Tonnen Lebensmittel wegwerfen.

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Ein Blick in entsprechende Vorschriften würde genügen, aber es ist wohl von den StudentInnen zu viel verlangt entsprechende szu recherchieren. Machen wohl n verschultes Studium, wo man alles serviert bekommen will. Außerdem gehlren meine von mir bezahlten Essensrest mir und ich will ihnen aus Prinzip nichts teilen

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