Région: Bavière
Administration

Online-Petition für eine Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes

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Bayerischer Landtag
1 100 Soutien 979 en Bavière

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2018
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Mit ihrer Mehrheit im Bayerischen Landtag hat die CSU-Fraktion eine Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes verhindert. Das aktuelle Gesetz (von 1986) sieht die CSU als „modern und zeitgemäß“ an.

Wir sagen: Im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Betriebsverfassungsgesetz ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) absolut nicht mehr zeitgemäß. In wesentlichen Bereichen gibt es Beschränkungen sowohl bei den Beteiligungsrechten als auch bei den Arbeitsbedingungen der Personalvertretung. Das hängt mit der komplexen Regelungsdichte und der veränderten Arbeitswelt zusammen.

Zum einen benötigt man einen deutlichen Abbau der Bürokratie, zum anderen muss es ganz wesentliche Änderungen für eine umfassende und nachhaltige Ausweitung der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen geben. Das beginnt bei einer Stärkung der Personalvertretungen und geht bis hin zu einem Zuwachs bei den Mitbestimmungsmöglichkeiten (bessere Arbeitsbedingungen, bessere Informationsmöglichkeiten).

Raison

Wir fordern:

Eine umfassende Reform und die Modernisierung des BayPVG; Dienstellenleitung und Personalvertretung müssen – auch oder gerade in Zeiten der Digitalisierung – auf Augenhöhe agieren.

  • Die Allzuständigkeit des Personalrats, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt, ist der Kernpunkt der Reform.

  • Den Personalvertretungen steht in Dienststellen mit mehr als 100 regelmäßig Beschäftigten zukünftig der Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan zur Verfügung.

  • Eine Einigungsstelle wird bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung gebildet und kann so wieder in allen Fällen eine finale Entscheidung treffen.

  • Beim örtlichen Personalrat wird es eine verbesserte Freistellungsstaffel analog der Regelung im Betriebsverfassungsgesetz geben.

  • Für den Gesamtpersonalrat wird die Möglichkeit eröffnet, die Anzahl der Mitglieder und der Freistellungen auszuweiten.

  • In Verbindung mit der Freistellungsstaffel gibt es künftig ein Personaltableau, in dem das Büropersonal für den Personalrat ausgewiesen ist.

  • Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Schulungen und der Unterrichtungsanspruch der Personalvertretung werden verbessert.

  • Der Anwendungsbereich für Dienstvereinbarungen wird ausgeweitet. Das Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement findet Berücksichtigung.

  • Bei ressortübergreifenden Angelegenheiten werden Vereinbarungen zwischen Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und den betroffenen obersten Staatsbehörden getroffen.

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