Region: Rheinland-Pfalz
Framgång
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Ordentliche Übergangsregelung bei der landesweiten Festsetzung der Abstände von WKA zur Wohnbebauung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
An den Landtag und die Landesregierung Rheinland-Pfalz, insbesondere Ministerium des Inneren, Herrn Minister Roger Lewenz
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Petitionen har bidragit till framgången

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  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Framgång

Petitionen var framgångsrik!

Die rheinland-pfälzische Ampel-Koalition hat – gerade im Amt - angekündigt, direkt nach der Sommerpause einen pauschalen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung (1.000 m für Anlagen bis 200 m Gesamthöhe und 1.100 m für Anlagen über 200 m Gesamthöhe) für ganz Rheinland-Pfalz über eine Fortschreibung des LEP festzusetzen. Schon ab der ersten Beratung im Parlament soll dies für Alle verbindlich sein und – obwohl über das LEP geregelt – soll es auch direkt auf die einzelne Baugenehmigung wirken. Übergangsvorschriften sind nicht geplant. Dies ist so nicht akzeptabel. Wir fordern eine vernünftige Übergangsregelung für laufende Verfahren! Es muss toleriert werden, dass zumindest Flächennutzungspläne, die bereits vom Rat gebilligt und deren Offenlegung beschlossen wurde, noch abgeschlossen und rechtskräftig werden dürfen. Es muss auch toleriert werden, dass Bauanträge, die bereits inklusive Gutachten vorliegen, noch nach altem Recht genehmigt werden.

Orsak

Erst aufgrund der Änderungen im LEP durch die letzte Landesregierung wurden die Planungsprozesse in Gang gesetzt. Erst durch diese Änderung wurden die Kommunen ermächtigt und beauftragt, der Windkraftnutzung so weit Raum zu verschaffen, dass in Rheinland-Pfalz eine komplette eigene Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien aufgebaut wird. Dieses Ziel zur 100%igen Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien wurde beibehalten. Diese Planung hat Zeit gebraucht und hat die Kommunen viel Geld gekostet. Die Räte haben sich intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt und ihre Lösung gesucht. Kurz vor Abschluss der Planung soll diese nun abgewürgt werden. Rot und Grün haben in der letzten Legislatur dieses Verfahren in Gang gesetzt. Durch das kleine Tüpfelchen Gelb, das jetzt dazu gekommen ist, wird das Ganze wieder gekippt! Geht man so mit dem Geld der Steuerzahler um? Tritt man nun die jahrelange Arbeit der Räte mit Füßen? Das sind auch alles gewählte Volksvertreter. Von denen vor Ort gewählt, die nachher mit den Windkraftanlagen leben. Das wäre das dritte große Steuergrab nach Nürburgring und Hahn. Ist Rheinland-Pfalz so reich, dass es sich das auch noch leisten kann? Ein paar Kommunen trifft es gleich doppelt. Sie waren schon einmal weiter mit ihrer Flächennutzungsplanung. Dann kam die Zwangsfusion mit der Nachbar-VG. Mit heißer Nadel im gleichen Ministerium dilettantisch gestrickt. Auch ganz ohne Übergangsregelungen. Von heute auf morgen musste man die Flächennutzungsplanung noch mal von vorne beginnen. Es wird lange dauern, bis die Mehrkosten in der F-Planung durch Einsparungen in der Verwaltung wieder ausgeglichen sind. Politik mit Augenmaß sieht anders aus!

Parallel zu den F-Plänen, im Vertrauen auf die neuen Rahmenbedingungen, haben sich viele Planer an die Umsetzung gemacht. In den meisten Fällen benötigt man heute 2 volle Jahre für ein qualifiziertes Vogelgutachten. Oft müssen auf Basis des ersten Gutachtens noch Planungsänderungen vorgenommen werden. Oft sind weitere Raumnutzungsanalysen notwendig. Jetzt sind die Planungen gerade so weit gediehen, dass Bauanträge eingereicht werden / wurden. Wenn diese Planungen nicht umgesetzt werden können, wird landesweit ein Vermögen von zig Millionen zerstört! Ist das die neue Art Wirtschaftsförderung? Mit den Solarhandwerkern hat man es vorgemacht, wie man bundesweit einen zukunftsfähigen Wirtschaftszweig kaputt machen kann. Viele dieser neuen Windkraftprojekte werden heute von „Bürgergesellschaften“ geplant. Entweder als AöR, als regionale Energiegenossenschaft oder auch als GmbH & Co.KG, die nur aus örtlichen Gesellschaftern besteht.

Die Erhöhung der Abstände zur Wohnbebauung auf landesweit pauschale 1.000 m bzw 1.100 m mit der gleichzeitigen Forderung, mindestens 3 Anlagen auf einer Fläche zu platzieren führt zu einer erheblichen Reduzierung der Eignungsflächen. So wird es sicher nicht möglich sein, die anvisierten 70% des rheinland-pfälzischen Strombedarfs mit Windkraftnutzung abzudecken. Also doch weiter Kohle- und Atomstrom importieren?? Wasserkraft und Biomasse sind kaum noch ausbaufähig. Um den verbleibenden Bedarf mit Solarenergie abzudecken, müssten dann ab nächstem Jahr in RLP jährlich 1,4 GW zugebaut werden – so viel wie letztes Jahr in ganz Deutschland.

Es geht ja nicht mehr darum, den Klimawandel zu verhindern. Wir sind schon mitten drin. Es geht höchstens noch darum, eine Klimakatastrophe zu verhindern. Wenn die Erneuerbaren Energien mit dieser Vehemenz ausgebremst werden, dann werden die dafür Verantwortlichen als Totengräber unserer Zivilgesellschaft in die Geschichtsbücher eingehen.

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Nyheter

  • Wir haben auf mehreren Wegen versucht, die Landesregierung zu beinflussen.
    Herausgekommen ist ein Teilerfolg.
    Bauanträge, die bis zum 30.04.2017 genehmigungsreif sind, dürfen noch nach altem Recht genehmigt werden.
    Allerdings wirkt sich der Beschluss des Ministerrates vom 27.09.2016 auf im Verfahren befindliche Flächennutzungspläne sofort aus.
    Flächennutzungspläne, die zu diesem Datum noch nicht rechtskräftig waren, müssen die beschlossenen Kriterien sofort umsetzen.
    Das wirkt sich dann doch wieder auf viele Bauanträge aus, die noch auf die Rechtskraft des Flächennutzungsplanes warten.
    Dazu wurden Landesweit viele Millionen in Gutachten investiert - im Vertrauen auf die bisher gültigen Regeln. Und mit einem Federstrich soll alles umsonst sein.

    Sprechen... vidare

FAKTEN - LAGE 3-12 Monate: Rücklaufzeit bis eine Windkraftanlage (WKA) die Energie erzeugt hat, die für deren Produktion, Transport, Errichtung, Betrieb usw. benötigt wird 1980-2012: Steuereinnahmen aus Erneuerbaren Energien (EE) übersteigen die EEG Umlage um 2,5 Mrd. EUR 2015: EE erzeugen 33% des Stromverbrauchs, davon 45% aus Windkraft, die 150.000 Menschen beschäftigt 2016: kein stromverbrauchender WKA-Gegner akzeptiert den Betrieb von Kraftwerken ... in seiner Nachbarschaft 1785: "Handle nach der Maxime, die sich selbst zugleich zum allgemeinen Gesetze machen kann" (Kant)

bei einigen Politikern scheint die Vernunft nun doch die Oberhand zu gewinnen. Der Eifel werden durch den Beschluß auf Dauer wohl viele Milliarden Euro erspart bleiben, die der Wildwuchs der rein profitorientierten Windindustrie zusätzlich gekostet hätte. Jeder unvoreingenommene Sachverständige best, daß die Windkraft nicht grundlastfähig ist und es auch auf absehbare Zeit nicht sein wird. Es geht, und genau das wurde in der Begründung der Petition und in den Kommentaren deutlich, nur um Geld und keinesfalls um die Verhinderung einer „Klimakatastrophe“. Die angeblich drohende Klimakatastro

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