Região: Bochum
Sucesso
Educação

Ordentliches Ausschreibungsverfahren der Schulleitungsstelle an der Lessing-Schule Bochum

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bezirksregierung Arnsberg
2.051 Apoiador 1.210 em Bochum

A petição foi aceite.

2.051 Apoiador 1.210 em Bochum

A petição foi aceite.

  1. Iniciado junho 2022
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Sucesso

A petição foi bem-sucedida!

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Am 28. April 2022 hat die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde die Schulkonferenz der Lessing-Schule Bochum darüber informiert, dass die Position der Schulleitung zum 01.08.2022 nach der Pensionierung des aktuellen Schulleiters durch Versetzung der Schulleitung eines anderen Gymnasiums besetzt werden soll.

Diese Entscheidung wurde getroffen, obgleich ein ordentliches Stellenausschreibungsverfahren bereits am 29.04.2021 begonnen wurde. 

Wir fordern die obere Schulaufsichtsbehörde auf,

1.  diese Entscheidung zurückzunehmen und

2.   das ordentliche Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren für die Besetzung der Schulleitungsstelle an der Lessing-Schule Bochum nach den gesetzlichen Vorgaben weiterzuführen 

Wir sind entsetzt, auf diese Weise von der Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg zu erfahren und feststellen zu müssen, dass sowohl die Schulkonferenz als auch der Schulträger in keiner Weise eingebunden und die Schulkonferenz entgegen der Auskunft der Bezirksregierung auch nicht frühzeitig informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurde!

Ein wichtiger pädagogischer Anker der Schule ist das LionsQuest System. In den unterschiedlichen Jahrgängen werden ein vertrauensvoller Umgang, Offenheit, Transparenz, Kooperation und Kommunikation sowie demokratische Prozesse eingeübt. 

Umso mehr irritiert und empört uns die nun für uns willkürlich getroffene Entscheidung der Bezirksregierung, die bereits eingeleitete Ausschreibung der Schulleitungsstelle ohne nachvollziehbare Begründungen über die Köpfe aller Beteiligten hinweg nicht abzuschließen und völlig freihändig zu besetzen. 

Wir erkennen an, dass die Bezirksregierung das Recht hat, in seltenen Ausnahmefällen eine Stelle ohne Ausschreibung direkt zu besetzen. Jedoch erwarten wir, dass die Bezirksregierung in diesen außergewöhnlichen Fällen die Interessen aller sorgfältig abwägt, klare Kriterien definiert und sich an transparente Prozesse hält, um Behördenwillkür zu vermeiden.

Jegliche Interessen aller am Schulleben der Lessing-Schule Beteiligten wurden jedoch ignoriert, die Besetzung scheint lediglich den Interessen der oberen Schulaufsichtsbehörde und der Person der künftigen Schulleitung zu dienen. Aus welchem Grund erfolgte sonst diese überraschende Entscheidung in völlig intransparenter Weise? 

Bereits durch die Mitteilung der Bezirksregierung ist der Schulfriede massiv gestört. Weitere Unruhe ist in der Folge zu befürchten, lässt doch die Art und Weise der Besetzung die Sorge zu, dass hierdurch ein andernorts bestehendes Personalproblem „gelöst“ werden soll, bei dem nicht das Wohlergehen der Schüler- und Lehrerschaft der Lessing-Schule Bochum im Mittelpunkt der Entscheidung steht.

Weiter traf die Bezirksregierung Entscheidungen, die auch bei einer Besetzung der Stelle durch den designierten Schulleiter eine Schulleitung unmöglich machen. Die Fachaufsicht der oberen Schulaufsicht schlägt eigeninitiativ eine außergewöhnlich engmaschige Betreuung der neuen Schulleitung und zahlreiche weitere Maßnahmen vor, um die Situation an der Lessing-Schule nicht entgleiten zu lassen. Wir teilen die Auffassung, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um ein Mindestmaß an Schutz für Schülerinnen, Schüler und das Lehrerkollegium zu gewährleisten. Gleichzeitig zerstören diese Maßnahmen jegliches Vertrauen in die Schulleitung, so dass die Ausübung des Amtes nicht möglich sein wird. Ohne Vertrauen kann eine Schulleitung nicht arbeiten. Damit kann der Schulfrieden weder wieder hergestellt noch gehalten werden.

Aus Verantwortung für unsere Kinder und Sorge um das künftige schulische Miteinander äußern wir unsere starke Missbilligung diesem Besetzungsprozess gegenüber und wehren uns entschieden dagegen!

Auch an anderen Schulen wurden in den letzten Jahren Versuche angestrengt, ein Bewerbungsverfahren abzubrechen, um eine freihändige Stellenzuweisung vorzunehmen.

Die Schulpflegschaften am Albert-Schweizer Gymnasium in Hürth und am Werner-Heisenberg Gymnasium in Leverkusen konnten dies mit einer erfolgreichen Petition abwenden!

https://www.openpetition.de/petition/online/ordentliches-ausschreibungsverfahren-der-schulleitungsstelle-am-whg-leverkusen

https://www.openpetition.de/petition/blog/regulaere-besetzung-der-schulleitungsstelle-am-asg-in-huerth

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift!

Razões

Hintergrund

Eine ausführliche Begründung unseres Anliegens ist Bestandteil der flankierenden Petition an den Landtag NRW. Zusammengefasst sind die folgenden Punkte wesentlich:

I.       Ausschreibungsverfahren

Mit Schreiben vom 29.04.2021 hat die Bezirksregierung die Schulkonferenz darüber informiert, dass die Position der Schulleitung nach § 61 Abs.1 SchulG NRW ausgeschrieben würde. Alle Mitwirkungsgremien stimmten der Ausschreibung fristgerecht zu, so dass die Schulleitungsstelle wie angekündigt zum 23.08.2021 ausgeschrieben hätte werden können. 

Seitdem ist die obere Schulaufsichtsbehörde offenbar untätig gewesen. Weder erfolgte die Ausschreibung zum 23.08.21 noch zu einem späteren Zeitpunkt. Stattdessen wurde der Schulkonferenz am 28. April 2022 mitgeteilt, dass die Stelle nun nach § 61 Abs.4 SchulG NRW besetzt würde und in diesem Verfahren keine Bestenauslese vorgenommen werden braucht. 

Die Ausschreibung der Schulleitungsstelle nach § 61 Abs.1 SchulG NRW soll der Regelfall sein. Eine Stellenbesetzung hat nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Ab. 2 Grundgesetz und § 7 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW) zu erfolgen, woran die Schulkonferenz genauso wie der Schulträger nach dem Schulgesetz gleichwohl teilhaben sollen, da sie unmittelbar betroffen sind und die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen. Es soll schließlich die oder der Beste für genau diese Schule gefunden werden.

 

Es bestehen für uns Zweifel an der Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens vor dem Hintergrund des Willkürverbots gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

II.       Ort der Versetzung

Trotz Nachfragen konnte uns nicht dargelegt werden, warum die Versetzung des Schulleiters an die Lessing-Schule erfolgt. Die Bezirksregierung erklärte uns, dass nur die Lessing-Schule als Ort der Versetzung in Frage gekommen sei und damit eine Kriterienfestlegung für die Auswahl der Schule nicht notwendig gewesen sei. 

Diese Aussage ist nicht haltbar. 

Genau wie bei der Lessing-Schule geschehen, ließen sich auch in den anderen Schulen durch Variation des Ausschreibungstermins passende Besetzungsfenster definieren.

Daher bestehen auch hier für uns Zweifel an der Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens vor dem Hintergrund des Willkürverbots gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

III.      Maßnahmen zum Schutz der Schulgemeinde

Aufgrund der dokumentierten Vorgeschichte des zu versetzenden Schulleiters hat die Fachaufsicht der Bezirksregierung eine Reihe von Maßnahmen angesetzt, die erheblich über das übliche Maß zur Betreuung einer neuen Schulleitung hinausgehen. 

Gleich zwei FachaufsichtsdezerntInnen der Bezirksregierung sichern zu, den neuen Schulleiter engmaschig zu betreuen. Hierzu soll es unter anderem separate regelmäßige Gespräche der DezernentInnen mit LehrerInnenvertretern, ElternvertreterInnen und SchülerInnenvertretern geben, um Probleme frühzeitig aufzugreifen.

 

Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen aufgrund der Vorgeschichte des designierten Schulleiters eingeleitet werden sollen. Wir haben bisher nie mit dem designierten neuen Schulleiter zusammengearbeitet, vertrauen aber darauf, dass die empfohlenen Maßnahmen der Bezirksregierung wichtig, richtig und notwendig sind. 

Allerdings wird durch diese Maßnahmen, das durch den Besetzungsprozess bereits beeinträchtigte Vertrauen in die Entscheidung der Bezirksregierung und in die Person des designierten Schulleiters, vollends zerstört. 

Von einer Schulleitung wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schulträger erwartet, genauso wie allgemein eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinde stattfinden soll.

Diese Maßnahmen, die selbst aus dortiger Sicht zum Schutz der Schulgemeinde absolut notwendig sind, zerstören das Vertrauen, das zur Wahrnehmung einer Schulleitung absolut notwendig ist.

Dieses Dilemma ist für uns nicht auflösbar.

Die Besetzung einer Leitungsfunktion unter diesen Randbedingungen widerspricht allen Grundsätzen von Führung und Organisationsentwicklung. 

Daher können wir uns diese Versetzungsentscheidung nur als Konsequenz von beamtenrechtlichen Vorgaben zum Schutz eines einzelnen Beamten auf Kosten der gesamten Schulgemeinde erklären. 

IV.      Zusammenfassung

Das Auswahlverfahren für die Schulleitung der Lessing-Schule wurde in einer intransparenten Art und Weise geführt. Weiter wurden notwendige Maßnahmen zum Schutz der Schulgemeinde eingeführt, die eine Schulleitung unmöglich machen.

Ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist in einem demokratischen Land ein Prozess, der gerade bei einer so verantwortungsvollen und sensiblen Stelle wie der Schulleitung absolut erforderlich ist. Das staatliche Handeln sollte unseren Kindern im Großen wie im Kleinen ein Beispiel sein. 

Das hier dargestellte Verfahren kann jedoch kein positives Beispiel sein.

Die Schulpflegschaft der Lessing-Schule Bochum

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

Svenja Schmitz aus Bochum

Muito obrigado pelo seu apoio

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Novidades

  • Liebe Unterstützende,

    eben haben wir einen Anruf von Serdar Yüksel, dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Landtags NRW erhalten. Er hat uns mitgeteilt, dass Dr. Peter Petrak nach intensiven Gesprächen die Schulleitung der Lessing-Schule Bochum nicht antreten wird. Wir wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

    Wir freuen uns sehr über den Erfolg der Petition und möchten uns bei Ihnen allen für die tolle Unterstützung, die vielen Gespräche und Kommentare bedanken.

    Unser besonderer Dank gilt dem Petitionsausschuss des Landtages NRW. Wir sind glücklich darüber erleben zu dürfen, wie Anliegen von Bürgern wahr- und ernstgenommen wurden. Es war beeindruckend zu sehen, wie eine einvernehmliche Lösung in so einer... avançar

  • Am 27.07.2022 konnten wir unsere Petition dem Petitionsausschuss des Landtags NRW vorstellen. Wir warten nun auf ein Votum des Ausschusses.

Laut der Handreichung für die Besetzung von Schulleiter*innen-Stellen des Schulministeriums darf eine solche Besetzung an den demokratischen Gremien vorbei nur im "Ausnahmefall" unter engen Vorgaben erfolgen. Eine der Vorgaben ist es, den "Schulfrieden wiederherzustellen". Sie stellen aber keinen Frieden wieder her, sondern sorgen durch Ihre unstrittig undemokratische Entscheidung dafür, dass der Schulfrieden zerstört wird.

In Bezug auf das Ausschreibungsverfahren, das im April 2021 begann, wäre es interessant zu erfahren wieviele Bewerber es gab, alldieweil es kein Geheimnis ist, dass der nun scheidende Schulleiter Herr S. ursprünglich beabsichtigte, bereits zum Ende des letzten Schuljahres in Pension zu gehen, um dann aber um ein weiteres Jahr zu verlängern.

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