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Das Vorschlagsrecht für Ortsvorsteher/innen liegt nach §96 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz bei der Fraktion, deren Partei oder Wählergemeinschaft die meisten Stimmen in der Ortschaft bei der Kommunalwahl erhalten hat. Es soll dahingehend geändert werden, dass diejenigen Personen Ortsvorsteher/innen werden, die in der Ortschaft bei der Kommunalwahl die meisten Stimmen erhalten haben. In gut zwei Jahren werden die Räte der Gemeinden gewählt. Um bis dahin eine Gesetzesänderung zu erreichen, ist es notwendig, dass jetzt eine Eingabe beim Innenministerium gemacht wird.
Αιτιολόγηση
Die Ortsvorsteher sollen den Bürger gegenüber der Gemeinde vertreten und sich für Belange der Ortschaften einsetzen bzw. eintreten. Daher sollten diese Personen auch die Akzeptanz der Bewohner haben, welche ihnen durch die Kommunalwahl aufgezeigt wurde. Durch die Ernennung bzw. Wahl im Gemeinderat nach Vorschlag wird dieser demokratische Prozess unterbrochen. Die jetzige Regelung ist nicht basisdemokratisch, da Personen zum Ortsvorsteher ernannt werden können, die sich noch nicht mal dem Votum der Bürger gestellt haben.
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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen bzw. wird nicht weiter verfolgt
στον/-ην/-ο 10.10.2014Anscheinend ist das Thema nicht interessant genug. Es sind zu wenige Unterstützer dabei, als dass es sich lohnen würde, diese Petition einzureichen.
Schade. -
Änderungen an der Petition
στον/-ην/-ο 08.07.2014
Συζήτηση
Also die Gruppe oder Partei mit den meisten Stimmen soll nicht den Ortsvorsteher bestimmen können? Warum nicht? Habt ihr kein Vertrauen in die Leute, die ihr wählt? Für eine volle Basisdemokratie, wo über jede Personalie und jeden Sachverhalt abgestimmt werden kann, müßt ihr kämpfen! Sowas gibts nicht auf dieser Welt, das wäre einzigartig. Eine wahrhaft große Aufgabe.